Das 9. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 8. Juni 2018, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt.
Das 9. Bochumer Erbrechtssymposium widmete sich dem Generalthema „Langdauernde Bindung im Erbrecht“. Der Erblasser mag daran interessiert sein, sich über den Tod hinaus seines Vermögensbestands und damit der langfristigen Versorgung seiner Angehörigen sicher zu wissen. Der Verwirklichung dieses Ziels dienende erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wurden – unter Darstellung von praxisrelevanten und aktuellen Rechtsfragen – von namhaften Referenten aus Wissenschaft und Praxis beleuchtet. In den sich an die Vorträge anschließenden Podiumsdiskussionen sowie in den Pausen fand ein lebhafter Gedanken- und Erfahrungsaustausch statt.
Programm:
14.00-14.15 Uhr | Begrüßung Prof. Dr. Karlheinz Muscheler |
14.15-15.00 Uhr | Die Familienstiftung von Todes wegen Dr. Markus Schewe |
15.00-15.15 Uhr | Diskussion |
15.15-16.00 Uhr | Vor- und Nacherbschaft Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad |
16.00-16.15 Uhr | Diskussion |
16.15-16.45 Uhr | Kaffeepause |
16.45-17.30 Uhr | Die Dauertestamentsvollstreckung Prof. Dr. Anatol Dutta |
17.30-17.45 Uhr | Diskussion |
17.45-18.30 Uhr | Bindung beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Katharina Uffmann |
18.30 -18.45 Uhr | Diskussion |
18.45-19.00 Uhr | Schluss- und Dankesworte Prof. Dr. Karlheinz Muscheler |
(Bilder: Nils Althoff)