Das 8. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 23. Juni 2017, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt.
Das 8. Bochumer Erbrechtssymposium widmete sich dem Generalthema „Im Spannungsfeld zwischen Familienrecht und Erbrecht“. Über die systematische Nähe beider Rechtsgebiete hinaus sind zahlreiche Verzahnungen familien- und erbrechtlicher Institute eine reichhaltige Quelle wissenschaftlich interessanter und praxisrelevanter, aktueller Rechtsfragen. Neben diesen nationalen Herausforderungen stellen sich Probleme mit internationalem Bezug. Namhafte Referenten aus Wissenschaft und Praxis haben ihr Kommen zugesagt. Das Symposium bot auch in diesem Jahr Gelegenheit zum regenAustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.
Programm:
14.00-14.15 Uhr | Begrüßung Prof. Dr. Karlheinz Muscheler |
14.15-15.00 Uhr | § 1371 BGB in internationalprivatrechtlicher Hinsicht Prof. Dr. Heinrich Dörner |
15.00-15.15 Uhr | Diskussion |
15.15-16.00 Uhr | Vererbung der Verbindlichkeit zum Scheidungsunterhalt (§ 1586 b BGB) Dr. Norbert Frenz |
16.00-16.15 Uhr | Diskussion |
16.15-16.45 Uhr | Kaffeepause |
16.45-17.30 Uhr | Der vorzeitige Ausschluss des Ehegattenerbrechts gem. § 1933 BGB - Wille des Erblassers und Status des Erben Dr. Thorn Beisenherz |
17.30-17.45 Uhr | Diskussion |
17.45-18.30 Uhr | Erbrechtliche Fragen bei Vorsorgevollmacht und Betreuung Prof. Dr. Andreas Jurgeleit |
18.30 -18.45 Uhr | Diskussion |
18.45-19.00 Uhr | Schluss- und Dankesworte Prof. Dr. Karlheinz Muscheler |
Wir freuen uns, Sie im nächsten Jahr wieder zu unserer Tagung begrüßen zu dürfen