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8. Bochumer Erbrechtssymposium am 23. Juni 2017

Das 8. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 23. Juni 2017, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt.

Das 8. Bochumer Erbrechtssymposium widmete sich dem Generalthema „Im Spannungsfeld zwischen Familienrecht und Erbrecht“. Über die systematische Nähe beider Rechtsgebiete hinaus sind zahlreiche Verzahnungen familien- und erbrechtlicher Institute eine reichhaltige Quelle wissenschaftlich interessanter und praxisrelevanter, aktueller Rechtsfragen. Neben diesen nationalen Herausforderungen stellen sich Probleme mit internationalem Bezug. Namhafte Referenten aus Wissenschaft und Praxis haben ihr Kommen zugesagt. Das Symposium bot auch in diesem Jahr Gelegenheit zum regenAustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

 

Programm:

14.00-14.15 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler
14.15-15.00 Uhr § 1371 BGB in internationalprivatrechtlicher Hinsicht
Prof. Dr. Heinrich Dörner
15.00-15.15 Uhr Diskussion
15.15-16.00 Uhr Vererbung der Verbindlichkeit zum Scheidungsunterhalt (§ 1586 b BGB)
Dr. Norbert Frenz
16.00-16.15 Uhr Diskussion
16.15-16.45 Uhr Kaffeepause
16.45-17.30 Uhr Der vorzeitige Ausschluss des Ehegattenerbrechts gem. § 1933 BGB - Wille des Erblassers und Status des Erben
Dr. Thorn Beisenherz
17.30-17.45 Uhr Diskussion
17.45-18.30 Uhr Erbrechtliche Fragen bei Vorsorgevollmacht und Betreuung
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit
18.30 -18.45 Uhr Diskussion
18.45-19.00 Uhr Schluss- und Dankesworte
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler

 

Wir freuen uns, Sie im nächsten Jahr wieder zu unserer Tagung begrüßen zu dürfen