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3. Bochumer Erbrechtssymposium am 4. Mai 2012

Das 3. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 4. Mai 2012, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt. Die diesjährige Veranstaltung stand unter dem Thema: "Bevormundung im Erbrecht". Enge, manche behaupten: engherzige, Vorschriften für die Form des Testaments, gesetzliche Testierverbote, aber auch die Einflussnahme des Erblassers auf die Lebensführung des Erben und die jahrzehntelange Verwaltung des Nachlasses durch einen Vertrauensmann (Testamentsvollstrecker) lösen Streitigkeiten aus, die Wissenschaft und Praxis gleichermaßen beschäftigen. Das 3. Bochumer Erbrechtssymposium bot den Teilnehmern aus dem Bundesgebiet, den Niederlanden und der Schweiz Gelegenheit zum Austausch über diese aktuellen Themen.

Dominik Roth: Tagungsbericht zum 3. Bochumer Erbrechtssymposium, ZEV 2012, H. 9, X - XI. (zum Artikel).

 

 

Programm:

14.00-14.15 Uhr Begrüßung
14.15-15.00 Uhr Die Form des Testaments auf dem Prüfstand
Prof. Dr. Christoph Krampe (Universität Bochum)
15.00-15.15 Uhr Diskussion
15.15-16.00 Uhr Testierverbote am Beispiel des § 14 HeimG und seiner landesrechtlichen Nachfolger
Prof. Dr. Dres. h.c. Dieter Leipold (Universität Freiburg)
16.00-16.15 Uhr Diskussion
16.15-16.45 Uhr Kaffeepause
16.45-17.30 Uhr Beeinflussung der Lebensführung durch Potestativbedingungen in Verfügungen von Todes wegen
Dr. Christoph Karczewski (Richter am BGH)
17.30-17.45 Uhr Diskussion
17.45-18.30 Uhr Dauertestamentvollstreckung: positives Recht und rechtspolitische Würdigung
Dr. Jörg Mayer (Notar in Simbach)
18.30 -18.45 Uhr Diskussion
18.45-19.00 Uhr Schluss- und Dankesworte (Prof. Dr. Karlheinz Muscheler)