Das 6. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 12. Juni 2015, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt und widmete sich dem Generalthema "Erbrecht in Prozess und Verfahren".
Bereits das Inkrafttreten des FamFG löste eine Vielzahl von theoretisch und praktisch bedeutsamen Fragen aus - eine Entwicklung, an die mit der Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung angeknüpft wird. Neben europäischen Implikationen hält schon das nationale erbrechtliche Verfahrens- und Prozessrecht zahlreiche aktuelle Rechtsfragen bereit, in die namhafte Referenten einführten. Das Symposium bot Gelegenheit zum Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, um sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten.
Eine anwaltliche Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO wird erteilt.
Programm:
14.00-14.15 Uhr | Begrüßung |
14.15-15.00 Uhr | Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis im Verfahren und in ihren Wirkungen Prof. Dr. Ludwig Kroiß |
15.00-15.15 Uhr | Diskussion |
15.15-16.00 Uhr | Erbschleicherei unter besonderer Berücksichtigung verfahrensrechtlicher Besonderheiten Prof. Dr. Andreas Frieser |
16.00-16.15 Uhr | Diskussion |
16.15-16.45 Uhr | Kaffeepause |
16.45-17.30 Uhr | Testamentsauslegung im gerichtlichen Verfahren Dr. Claus-Henrik Horn |
17.30-17.45 Uhr | Diskussion |
17.45-18.30 Uhr | Erbauseinandersetzungsklage Dominik Roth |
18.30 -18.45 Uhr | Diskussion |
18.45-19.00 Uhr | Schluss- und Dankesworte (Professor Dr. Karlheinz Muscheler) |
Wir hoffen, Sie im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen: