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7. Bochumer Erbrechtssymposium am 3. Juni 2016

Das 7. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 3. Juni 2016, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt.

Das 7. Bochumer Erbrechtssymposium behandelte in diesem Jahr das Generalthema "Schenkung und Erbe". Neben steuerrechtlichen Aspekten birgt die Schnittstelle zwischen Erb- und Schenkungsrecht zahlreiche Probleme, die nicht nur in der notariellen Gestaltungspraxis, sondern auch im Bereich der Erbschaftsverwaltung und der Testamentsvollstreckung relevant werden. Namhafte Referenten beschäftigten sich in vier Vorträgen mit wichtigen Einzelfragen aus diesem Themenkreis. Das Symposium bot - wie in jedem Jahr - Gelegenheit zum Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

 

Programm:

14.00-14.15 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler
14.15-15.00 Uhr Die Abfindung für Erb- und Pflichtteilsverzichte als Schenkung (Pflichtteilsergänzung, Schenkungsteuer, § 2287 BGB)
Dr. Andreas Schindler, LL.M.
15.00-15.15 Uhr Diskussion
15.15-16.00 Uhr Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
Prof. Dr. Georg Crezelius
16.00-16.15 Uhr Diskussion
16.15-16.45 Uhr Kaffeepause
16.45-17.30 Uhr Verbot der unentgeltlichen Verfügungen von Vorerben und Testamentsvollstrecker
Prof. Dr. Wolfgang Reimann
17.30-17.45 Uhr Diskussion
17.45-18.30 Uhr § 517 BGB im Erbrecht (Ausschlagung, Erlass des Pflichtteilsanspruchs)
Dr. Martin Metzler
18.30 -18.45 Uhr Diskussion
18.45-19.00 Uhr Schluss- und Dankesworte
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler

 

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