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5. Bochumer Erbrechtssymposium am 6. Juni 2014

Das 5. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 6. Juni 2014, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt und widmete sich dem Generalthema "Lebzeitiges Rechtsgeschäft und Erbrecht".

Die Referenten trugen zu einem der interessantesten Problemkreise des Erbrechts vor. Da das deutsche Recht lebzeitige Rechtsgeschäfte auf der einen und letztwillige Verfügungen auf der anderen Seite hochkomplexen, teilweise sehr verschiedenen Regelungsmechanismen unterwirft, ergeben sich schwierige Rechtsfragen an den Schnittstellen zwischen beiden Normbereichen. Das 5. Bochumer Erbrechtssymposium beschäftigte sich mit den Rechtsfragen, die diese Schnittstellen aufwerfen. Im Anschluss an die Vorträge wurde Gelegenheit zur Diskussion gegeben.

 

Programm:

14.00-14.15 Uhr Begrüßung
14.15-15.00 Uhr Vorweggenommene Erbfolge
Dr. Michael Holtz
15.00-15.15 Uhr Diskussion
15.15-16.00 Uhr Trans- und postmortale Vollmacht
Professor Dr. Wolfgang Grunsky
16.00-16.15 Uhr Diskussion
16.15-16.45 Uhr Kaffeepause
16.45-17.30 Uhr Gesellschaftsvertrag und Erbrecht
Professor Dr. Karlheinz Muscheler
17.30-17.45 Uhr Diskussion
17.45-18.30 Uhr Der Ehevertrag und seine Auswirkungen auf das Erbrecht
Professor Dr. Wolfgang Baumann
18.30 -18.45 Uhr Diskussion
18.45-19.00 Uhr Schluss- und Dankesworte (Professor Dr. Karlheinz Muscheler)