Das 5. Bochumer Erbrechtssymposium fand am 6. Juni 2014, 14.00-19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt und widmete sich dem Generalthema "Lebzeitiges Rechtsgeschäft und Erbrecht".
Die Referenten trugen zu einem der interessantesten Problemkreise des Erbrechts vor. Da das deutsche Recht lebzeitige Rechtsgeschäfte auf der einen und letztwillige Verfügungen auf der anderen Seite hochkomplexen, teilweise sehr verschiedenen Regelungsmechanismen unterwirft, ergeben sich schwierige Rechtsfragen an den Schnittstellen zwischen beiden Normbereichen. Das 5. Bochumer Erbrechtssymposium beschäftigte sich mit den Rechtsfragen, die diese Schnittstellen aufwerfen. Im Anschluss an die Vorträge wurde Gelegenheit zur Diskussion gegeben.
Programm:
14.00-14.15 Uhr | Begrüßung |
14.15-15.00 Uhr | Vorweggenommene Erbfolge Dr. Michael Holtz |
15.00-15.15 Uhr | Diskussion |
15.15-16.00 Uhr | Trans- und postmortale Vollmacht Professor Dr. Wolfgang Grunsky |
16.00-16.15 Uhr | Diskussion |
16.15-16.45 Uhr | Kaffeepause |
16.45-17.30 Uhr | Gesellschaftsvertrag und Erbrecht Professor Dr. Karlheinz Muscheler |
17.30-17.45 Uhr | Diskussion |
17.45-18.30 Uhr | Der Ehevertrag und seine Auswirkungen auf das Erbrecht Professor Dr. Wolfgang Baumann |
18.30 -18.45 Uhr | Diskussion |
18.45-19.00 Uhr | Schluss- und Dankesworte (Professor Dr. Karlheinz Muscheler) |