Die Behandlung erfolgt meist stationär oder teil-stationär in einer Klinik, die auf Rehabehandlung spezialisiert ist . Sie kann auch ambulant erfolgen. Erste Ansprechpartner sind behandelnde ÄrztInnen, sonst auch Pflegepersonal, SozialarbeiterInnen oder andere Behandelnde (z.B. NeuropsychologInnen).
Die Selbstständigkeit im Alltag soll verbessert werden. Dafür werden wichtige Beeinträchtigungen behandelt (z.B. beim Sehen, Bewegen, Denken, Sprechen). Oft wird auch der Umgang mit Hilfsmitteln geübt (z.B. Rollstühle). Hierfür sind je nach Beeinträchtigung z.B. NeuropsychologInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen oder ErgotherapeutInnen zuständig.
Die PatientInnen sollen Hilfe im Umgang mit den Folgen der Verletzung oder Erkrankung erhalten. Auch sollen die Angehörigen beraten und unterstützt werden. Außerdem sollte entschieden werden, welche weitere Behandlung sinnvoll ist.
Es muss geklärt werden, welche Weiterbehandlung notwendig ist und wo und in welcher Form die Behandlung erfolgen soll. Die weitere Behandlung kann stationär, teil-stationär oder ambulant erfolgen.
Falls noch Beeinträchtigungen bestehen, müssen die behandelnden ÄrztInnen entscheiden, welche Weiterbehandlung sinnvoll ist. Üblicherweise beantragen dann SozialarbeiterInnen die Reha und helfen bei der Entscheidung, wo die Behandlung erfolgen soll.
Zusätzlich bieten auch die Behörden, die Rehas bezahlen, kostenlose Beratungen an. Für eine Übersicht der Beratungsstellen in Ihrer Nähe klicken Sie bitte hier.
Basierend auf einer individuellen Einschätzung von Entwicklung und Fortschritten empfiehlt das Behandlerteam das weitere Vorgehen.
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