Je nach Art und Schwere einer Hirnverletzung können unter anderem folgende Beeinträchtigungen die Fahreignung einschränken:
- Körperliche Behinderungen wie Lähmungen der Extremitäten
Epilepsie, im Deutschen auch Fallsucht oder Krampfleiden genannt
Im Rahmen einer Hirnverletzung kann es zu einer erhöhten Neigung zu epileptischen Anfällen kommen. Nach einem ersten epileptischen Anfall wird, je nach Ausmaß des Anfalls, eine Fahrpause von 3 bis zu 12 Monaten empfohlen. Für das Fahren eines LKW oder aber die Personenbeförderung muss eine Fahrpause von 2 Jahren eingehalten werden. Eine Fahrtauglichkeit besteht erst dann wieder, wenn Betroffene in diesen Fahrpausen anfallsfrei sind. Nicht nur die epileptischen Anfälle selbst müssen dabei berücksichtigt werden, sondern auch die möglichen Auswirkungen der Medikamente, die zur Therapie der Epilepsie eingesetzt werden. Diese können zum Beispiel zu Müdigkeit, Sehen von Doppelbildern oder aber Schwindel führen, was wiederum die Fahreignung negativ beeinflusst. Die genaue Dauer einer Fahrpause legt der behandelnde Neurologe fest.
- Sehstörungen, Gesichtsfeldausfälle
Nach einer Hirnverletzung kann es zu unterschiedlichen Sehstörungen kommen. Neben der Sehschärfe kann beispielsweise die Kontrast- oder Blendungsempfindlichkeit gestört sein. Dies erschwert das Fahren bei Dämmerung oder Nacht. Besonders wenn Gesichtsfeldausfälle auftreten, muss die Fahreignung zusätzlich von einem Augenarzt mit beurteilt werden. Das Gesichtsfeld muss horizontal insgesamt 120 Sehwinkelgrade beinhalten, damit der visuelle Überblick gegeben ist und eine Fahreignung vorliegt. Zusätzlich muss das zentrale Gesichtsfeld 20 Sehwinkelgrade aufweisen. Das heißt bei zwar kleinen, aber zentralen Ausfällen ist die Fahreignung zu stark eingeschränkt. Spezialisierte Augenärzte, sogenannte Verkehrsophthalmologen erstellen Sehtestbescheinigungen und augenärztliche Gutachten für alle Führerscheinklassen nach der Fahreignungsverordnung.