Vorbemerkung zum
"Analytisch-chemischen Grundpraktikum"
Änderungen für B.Sc. Chemie und B.Sc. Biochemie , PO
2017
Mit den neuen Prüfungsordnungen vom 29. August
2017 (Amtliche Bekanntmachungen 1226 und 1227) muss das
analytisch-chemische Grundpraktikum den neuen Gegebenheiten angepasst
werden.
Aus diesem Grund wird das analytisch-chemische
Grundpraktikum in zwei Teile aufgeteilt. Beide Teile finden parallel
innerhalb eines Semesters statt.
Im analytisch-chemischen Grundpraktikum, Teil 1, werden die
Praktikumsversuche zu der Vorlesung „Analytische Chemie I“ behandelt.
Dieses sind die Gravimetrie, Volumetrie und Mehrkomponentenanalyse.
Im analytisch-chemischen Grundpraktikum, Teil 2, sind es die
instrumentellen Versuche und die Projekte, bzw. technische Produkte,
die in der Vorlesung „Analytische Chemie II“ behandelt werden.
Änderungen für B.Sc. Chemie und B.Sc. Biochemie , PO
201 2, und B. of Arts
Studierende mit einer PO 2012 für die
Studiengänge B.Sc. Chemie und B.Sc. Biochemie und die Studierenden des
Studienganges B. of Arts sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen.
Für diese Studierende sind die Teile 1 und 2 weiter eine
Veranstaltung.