Schwangerschaft
Für Schwangere und Stillende sieht der
Gesetzgeber einen besonderen Schutz vor (MuSchG).
Die betroffenen Personen sowie die
Praktikumsleitung sind verpflichtet, Gefahren für das ungeborene Leben
bzw. gestillte Kind fernzuhalten.
Aus diesem Grund sollten Studentinnen eine
Schwangerschaft sofort bei der Praktikumsleitung melden.
Die Praktikumsleitung ist verpflichtet bei einer
gemeldeten Schwangerschaft eine Beurteilung über eine Gefährdung in
den Räumlichkeiten zu erstellen und Schutz- oder Ersatzmaßnahmen
festzulegen. Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist die
Stabsstelle für Arbeitssicherheit zu informieren.
Das Praktikum findet in einem Praktikumssaal mit
bis zu 108 Teilnehmern statt. Da eine Gefährdung, durch Chemikalien
und Chemikaliendämpfen, von Schwangeren und Stillenden nicht
ausgeschlossen werden kann, besteht für das Praktikum ein
Arbeitsverbot.
Des Weiteren sind die Praktikumsräumlichkeiten
nicht frei von einer Belastung durch PCB.