Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie ist seit Februar 2012 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, die auch ambulant erbracht werden kann. Auch Berufsgenossenschaften, private Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen können die Kosten für eine neuropsychologische Behandlung übernehmen. Wer für die Kostenübernahme zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie diesbezüglich gern und unterstützen Sie bei der Beantragung der Therapie.