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Lehre und Weiterbildung

 

Psychologische Psychotherapeuten Ausbildung

haben die Möglichkeit, die praktische Tätigkeit (600 Stunden) nach  § 2 (2) 2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) vom 18.12.1998 in unserer Ambulanz zu absolvieren.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die stellv. Ambulanzleiterin PD Dr. Patrizia Thoma (patrizia.thoma@rub.de).

 

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