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Allgemeine Informationen zu den Fachsprachkursen

 

Fremdsprachenkompetenz im Juristischen Studium

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW ein Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs erforderlich.

 

Für die Veranstaltung solcher Fachsprachkurse ist in erster Linie das Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) zuständig, das direkt dem Rektorat untersteht. Informationen zu den angebotenen Kursen finden Sie auf der Homepage des ZFA unter dem Menüpunkt „Fachsprachenkurse“ und dort dem pdf- Dokument zu dem jeweiligen Semester. Alternativ können Sie auch unter dem Menüpunkt „Sprachkurse“ direkt bei der Sprache, die Sie interessiert und in dem dortigen pdf- Dokument zum jeweiligen Semester unter der Rubrik „Fachsprachenkurse“ schauen. Die Kurse des ZFA sind in der Regel als Einführungskurse in das jeweilige ausländische Rechtssystem konzipiert.

 

Über dieses Basisangebot des ZFA hinausgehend bietet die Juristische Fakultät ergänzend Fachsprachkurse mit jeweils einem besonderen fachlichen Fokus an. Aus dem Bezug zu einem bestimmten Rechtsgebiet ergibt sich in der Regel ein erhöhter sprachlicher Schwierigkeitsgrad. Diese Kurse werden von auswärtigen, oftmals ausländischen Dozent/innen veranstaltet und finden in der Regel als Blockveranstaltung statt. Nähere Informationen zu diesen Kursen, insbesondere die jeweiligen Anmeldemodalitäten und den jeweiligen Anmeldezeitraum, finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt "Fachsprachenangebot der Juristischen Fakultät".

 

Für den Erwerb des Fremdsprachennachweises sind die regelmäßige Teilnahme an den Kursen sowie das Bestehen der jeweiligen Abschlussprüfung erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Fachsprachkurse der Fakultät nicht notwendigerweise regelmäßig, sondern auf einer ad hoc-Basis je nach Verfügbarkeit der Dozent/innen stattfinden.

 


 

Weitere Möglichkeiten, die Fremdsprachenqualifikation zu erlangen

 

Rechtswissenschaftliches Studium und Praktika im fremdsprachigen Ausland

 

Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind lediglich als Hinweis gedacht. Für die Anerkennung der Fremdsprachenkompetenz und Auskünfte hierzu ist das Landesjustizprüfungsamt zuständig.

 

Sie können die Fremdsprachenqualifikation auch durch ein Studium der Rechtswissenschaften im fremdsprachigen Ausland, etwa im Rahmen des Sokrates/ Erasmus- Förderprogramms, oder durch Absolvierung eines sechswöchigen juristischen Praktikums im fremdsprachigen Ausland erwerben. Nähere Informationen zu Studienaufenthalten im Ausland im Rahmen des Erasmus-Förderprogramms finden Sie auf der Homepage von Prof. Schaub (der Erasmus-Beauftragten der Fakultät), den Seiten des Instituts für Berg- und Energierecht, sowie des Akademischen Auslandsamtes.

 

International Law Moot Court

Durch die Teilnahme am Philip C. Jessup International Law Moot Court, einem völkerrechtlichen Wettbewerb, können Sie ebenfalls Ihre Fremdsprachenqualifikation nachweisen. Ansprechpartner für die Teilnahme ist unser Lehrstuhl. Informationen zum Moot Court und den Teilnahmevoraussetzungen finden Sie unter der Rubrik Moot Court.

Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität bietet auch die Teilnahme an anderen Moot Courts an. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

 

 

 

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