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VI. Stiftungsrechtstag an der ruhr-universität Bochum

"Stiftung und Gestaltung"

am 3. Februar 2012, 09.00 bis 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum, Saal 2 a/b (unter der Mensa)


 

Zur Veranstaltung:

Aufgrund der vielschichtigen Struktur von Stiftungen eignet sich dieses Instrument wie kein anderes, um den Willen einer Person auf lange Sicht zu verfestigen. In dieser Hinsicht ist die Stiftung starr. Um sich aber auf aktuelle (rechtliche) Rahmenbedingungen einstellen und so über die Zeit hinweg bestehen und effizient handeln zu können, bedarf es in vielerlei Hinsicht einer gewissen Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.

Der 6. Stiftungsrechtstag beschäftigte sich unter dem Generalthema "Stiftung und Gestaltung" mit den unterschiedlichen Ebenen, auf denen im Rahmen von Stiftungen gestalterisch gewirkt werden kann. So waren sowohl die Bestandssicherung mittels Stiftungen als auch das Innen- sowie das mannigfaltig zu gestaltende Außenverhältnis von Stiftungen und etwaigen Stiftungsersatzformen Gegenstand der Erörterungen. Traditionsgemäß eingeleitet wurde die Veranstaltung mit einem interdisziplinären Vortrag, in diesem Jahr zur "Soziologie des Stiftens". Im stiftungssteuerrechtlichen Teil lag der Fokus auf dem "Neuen AO-Anwendungserlass im Gemeinnützigkeitsrecht". Beibehalten wurde zudem das bewährte Konzept, neben längeren Vorträgen auch in Kurzreferaten aus der rechtlichen Praxis berichten zu lassen. In Pausen und Podiumsdiskussionen konnten daran anschließend Gedanken und Erfahrungen ausgetauscht werden.

Der "Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum" spricht gleichermaßen Stifter, Stiftungsinteressierte, Mitarbeiter von Stiftungsaufsicht und Stiftungen sowie Banken, Finanzunternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Richter, Rechtsanwälte und Notare an.

 

Veranstalter:

Veranstalter sind der Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens, vertreten durch den Vorstand Vors. Richter am VG Gelsenkirchen Prof. Dr. Bernd Andrick, Dr. Matthias Gantenbrink, RA & StB Gerd Hellmig, RA & Notar Axel Janitzki, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, RA Dr. Markus Schewe.

 

Programm:

09.00 Uhr Begrüßung
09.15 Uhr Prof. Dr. Frank Adloff, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
("Soziologie des Stiftens")
10.00 Uhr Prof. Dr. Ingo Saenger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
("Die Binnenverfassungsstruktur von Stiftungen und darin insb. die Rolle des Stifters")
10.45 Uhr Diskussion
11.15 Uhr Kaffeepause
11.30 Uhr Prof. Dr. Martin Schulte, Technische Universität Dresden
("Stiftungen der öffentlichen Hand, insb. der Kommunen")
12.15 Uhr Paul Köhler, Bezirksregierung Arnsberg
("Aktuelle Rechtsprobleme der Stiftungsaufsicht")
12.35 Uhr Diskussion
13.00 Uhr Mittagsimbiss
14.00 Uhr Carsten Rössel, PricewaterhouseCoopers
("Vermögenscontrolling für Stiftungen")
14.20 Uhr Dr. Hans Gummert, Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek
("Die Stiftung als Mittel der Unternehmensnachfolge")
14.40 Uhr Diskussion
15.10 Uhr Dr. Christoph Mecking, Kanzlei Dr. Mecking
("Gemeinnützige Stiftungen und nicht gemeinnützige Tochter-GmbHs")
15.30 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr Ingo Graffe, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
("Der neue AO-Anwendungserlass im Gemeinnützigkeitsrecht")
16.30 Uhr Diskussion
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung