am 3. Februar 2012, 09.00 bis 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum, Saal 2 a/b (unter der Mensa)
Zur Veranstaltung:
Aufgrund der vielschichtigen Struktur von Stiftungen eignet sich dieses Instrument wie kein anderes, um den Willen einer Person auf lange Sicht zu verfestigen. In dieser Hinsicht ist die Stiftung starr. Um sich aber auf aktuelle (rechtliche) Rahmenbedingungen einstellen und so über die Zeit hinweg bestehen und effizient handeln zu können, bedarf es in vielerlei Hinsicht einer gewissen Flexibilität und Anpassungsfähigkeit.
Der 6. Stiftungsrechtstag beschäftigte sich unter dem Generalthema "Stiftung und Gestaltung" mit den unterschiedlichen Ebenen, auf denen im Rahmen von Stiftungen gestalterisch gewirkt werden kann. So waren sowohl die Bestandssicherung mittels Stiftungen als auch das Innen- sowie das mannigfaltig zu gestaltende Außenverhältnis von Stiftungen und etwaigen Stiftungsersatzformen Gegenstand der Erörterungen. Traditionsgemäß eingeleitet wurde die Veranstaltung mit einem interdisziplinären Vortrag, in diesem Jahr zur "Soziologie des Stiftens". Im stiftungssteuerrechtlichen Teil lag der Fokus auf dem "Neuen AO-Anwendungserlass im Gemeinnützigkeitsrecht". Beibehalten wurde zudem das bewährte Konzept, neben längeren Vorträgen auch in Kurzreferaten aus der rechtlichen Praxis berichten zu lassen. In Pausen und Podiumsdiskussionen konnten daran anschließend Gedanken und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Der "Stiftungsrechtstag an der Ruhr-Universität Bochum" spricht gleichermaßen Stifter, Stiftungsinteressierte, Mitarbeiter von Stiftungsaufsicht und Stiftungen sowie Banken, Finanzunternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Richter, Rechtsanwälte und Notare an.
Veranstalter sind der Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens, vertreten durch den Vorstand Vors. Richter am VG Gelsenkirchen Prof. Dr. Bernd Andrick, Dr. Matthias Gantenbrink, RA & StB Gerd Hellmig, RA & Notar Axel Janitzki, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, RA Dr. Markus Schewe.
09.00 Uhr | Begrüßung |
09.15 Uhr | Prof. Dr. Frank Adloff,
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ("Soziologie des Stiftens") |
10.00 Uhr | Prof. Dr. Ingo Saenger,
Westfälische Wilhelms-Universität Münster ("Die Binnenverfassungsstruktur von Stiftungen und darin insb. die Rolle des Stifters") |
10.45 Uhr | Diskussion |
11.15 Uhr | Kaffeepause |
11.30 Uhr | Prof. Dr. Martin Schulte,
Technische Universität Dresden ("Stiftungen der öffentlichen Hand, insb. der Kommunen") |
12.15 Uhr | Paul Köhler, Bezirksregierung Arnsberg ("Aktuelle Rechtsprobleme der Stiftungsaufsicht") |
12.35 Uhr | Diskussion |
13.00 Uhr | Mittagsimbiss |
14.00 Uhr | Carsten Rössel,
PricewaterhouseCoopers ("Vermögenscontrolling für Stiftungen") |
14.20 Uhr | Dr. Hans Gummert,
Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek ("Die Stiftung als Mittel der Unternehmensnachfolge") |
14.40 Uhr | Diskussion |
15.10 Uhr | Dr. Christoph Mecking,
Kanzlei Dr. Mecking ("Gemeinnützige Stiftungen und nicht gemeinnützige Tochter-GmbHs") |
15.30 Uhr | Kaffeepause |
15.45 Uhr | Ingo Graffe,
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz ("Der neue AO-Anwendungserlass im Gemeinnützigkeitsrecht") |
16.30 Uhr | Diskussion |
17.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |