Die Besprechung und die Rückgabe der "Klausur im Familienrecht" aus dem Sommersemester 2019 findet am 30.09.2019, 8.30 Uhr s.t., HGD 10, statt.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis:
Bitte halten Sie Ihre Studierendenausweise zur Legitimation bereit, der Empfang der Klausur muss quittiert werden. Soll die Arbeit von einer anderen Personen in Empfang genommen werden, sind eine Vollmacht sowie eine Kopie des Studierendenausweises vorzulegen. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen rechtzeitig vorher per Mail an die Lehrstuhlanschrift rg-zivilr@rub.de zu senden.
Nach der Vorbesprechung können die Klausuren jeweils ab 11.00 Uhr in Raum GD E2/612 abgeholt werden.
Hinweise zur Remonstration:
Für eine etwaige Remonstration ist in formaler Hinsicht die Unterschrift der anwesenden Mitarbeiter*innen auf der Klausur erforderlich. Diese kann nur im Rahmen der Vorbesprechung bzw. Rückgabe eingeholt werden. Es wird ferner eine ausführliche Begründung vorausgesetzt , aus der hervorgeht, warum der vorgenommenen Bewertung widersprochen wird. Remonstrationen ohne hinreichende Begründung werden nicht bearbeitet.
Eventuelle Remonstrationen sind bis zum 7. Oktober 2019, 12.00 Uhr, Gebäude GD, Etage 2, Raum 612, abzugeben.