Fremdsprachenschein

Schlüsselqualifikation

Informationen zu fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen

 

Die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung setzt nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW einen Leistungsnachweis über die Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung voraus.

Im Rahmen der Veranstaltungen „Philosophy of Law“ und „Introduction to International Economic Law“ haben Studierende die Möglichkeit einen entsprechenden Fremdsprachenschein zu erwerben.

 

Bei Bestehen der Abschlussklausur wird ein Nachweis der Fremdsprachenkompetenz nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW ausgestellt.

 

 

 

Weitere Informationen zum Fremdsprachenzertifikat entnehmen sie dem

 

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