Seit dem Wintersemester 2013/14 ist Professor Kiehnle Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum.
Nach dem Studium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter am rechtshistorischen Lehrstuhl von Professor Dr. Dr. h.c. Jan Schröder und wurde mit einer Dissertation zum Thema „Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825/1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch“ promoviert.
Mit der Habilitation in Tübingen im Jahre 2011 (Habilitationsschrift: „Bereicherungsausgleich wegen gesetzlich angeordneten Rechtsverlusts“) erwarb er die venia legendi für Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte, Handelsrecht und Rechtsvergleichung.
Über Lehrstuhlvertretungen in Gießen und Erlangen-Nürnberg führte der Weg von Professor Kiehnle nach Bochum. Er forscht und lehrt zum Privatrecht (v. a. den ersten drei Büchern des BGB) und zur Rechtsgeschichte, v. a. in Vergleichender Privatrechtsgeschichte, also durch Vergleich früheren Privatrechts mit heutigem. Intradisziplinär-vergleichend werden auch Ansätze aus dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht berücksichtigt.
2024 ist es Professor Kiehnle mit VertreterInnen anderer Fakultäten gelungen, das Graduiertenkolleg 2945 „Wissen – Glauben -Behaupten“ für die Ruhr-Universität zu gewinnen. Als „Principal Investigator“ unterstützt er DoktorandInnen, die sich mit dem Thema Wahrheitsproduktion und Wahrheitsdurchsetzung zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert beschäftigen, und untersucht selbst Wechselbeziehungen zwischen Kunst, Literatur, Religion und Recht in vormodernen Wahrheitsbehauptungen.
Seit 2021 ist Professor Kiehnle Sprecher der VertreterInnen der nicht geltendrechtlichen Grundlagenfächer in der Fakultät. Er ist zum zweiten Mal gewähltes Mitglied des Fakultätsrates und war zwei Jahre lang Sprecher der ZivilrechtlerInnen.
Ebenfalls seit 2021 ist Professor Kiehnle Schatzmeister des VFR e.V. und fördert mit seinem Engagement (nicht nur) den akademischen Nachwuchs der juristischen Fakultät.