Am hiesigen Lehrstuhl besteht grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit der Betreuung einer Promotion aus den Themenbereichen Deutsche/Europäische Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht. Besonders willkommen sind Vorhaben aus dem Bereich der deutschen oder der spanischen Rechtsgeschichte oder mit einem Schwerpunkt in den ersten drei Büchern des BGB.
Bestenfalls haben Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bereits konkrete Vorstellungen von der Eingrenzung Ihres Themas.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sollten jedenfalls die Zeugnisse bereits abgelegter Staatsexamina, welche grundsätzlich mit mindestens „vollbefriedigend“ bestanden worden sein sollten, und Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an themenbezogenen Veranstaltungen während des Studiums enthalten.
Die Promotionsvoraussetzungen ergeben sich aus der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum in der jeweils gültigen Fassung (http://www.ruhr-uni-bochum.de/jura/pdf/ab1156_Promotionsordnung-RUB-Jura2016-05-25.pdf).