Studieren im Ausland: Informationen für "outgoings"

Konzeption und Inhalt des Programms

Das Institut für Berg- und Energierecht (IBE) der Ruhr-Universität Bochum nimmt bereits seit einigen Jahren am „Erasmus-Programm“ teil. Es wählt im Rahmen dieses Programms als „Programmbeauftragter“ Kandidaten aus und schlägt diese für ein Mobilitätsstipendium vor, die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt und vom Akademischen Auslandsamt der Ruhr-Universität vergeben werden. Studierenden und Postgraduierten insbesondere der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, die Interesse an einem fachlich betreuten und finanziell unterstützen Aufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule haben, wird damit die einmalige Gelegenheit zu einem (je nach Gasthochschule) fünf- bis sechsmonatigen Auslandsaufenthalt geboten. Der Aufenthalt findet grundsätzlich (je nach den Vorlesungszeiten der Gastuniversitäten) von September bis Dezember bzw. von Januar bis Juni eines jeden Jahres statt.

An dem Programm sind neben dem Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum derzeit die Universitäten in Almería, Bologna, Tilburg, Graz, Madrid, Rom, Krakau, Prag und La Laguna beteiligt:

  • Universidad de Almería (www.ual.es); 3 Studienplätze

  • Uniwersytet Jagiellonski Krakow (www.uj.edu.pl); 2 Studienplätze

  • Universidad de Valladolid (www.uva.es); 1 Kurzforschungsaufenthalt

  • Universidad La Laguna (www.ull.es); 2 Studienplätze (nur Jura)

  • Univerzita Karlova v Praze (Charles University Prague) (www.cuni.cz); 2 Studienplätze

Weitere Kooperationen im Bereich „Rechtswissenschaft“ – zum Beispiel mit den Universitäten in Salzburg, Neapel und Palma de Mallorca – bestehen seitens des Lehrstuhls von Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Ansprechpartner: Zfi; GC 6/39,
Tel.: 0234/3226868, zfi-jura@rub.de). Spezielle Kooperationen für den Bereich „Wirtschaftswissenschaft“ werden von Prof. Dr. Schimmelpfennig angeboten (Ansprechpartner: Frau Reichel)

Inhaltlich stehen in dem vom Institut für Berg- und Energierecht durchgeführten Programm das Öffentliche (Wirtschafts-) Recht und insbesondere das Energierecht mit seinen internationalen Bezügen im Mittelpunkt. So wird insbesondere in Almería, das Energierecht, etwa im Rahmen der Vorlesung „Besonderes Verwaltungsrecht“, eingehend behandelt. Die ausgewählten Bewerber erhalten auf diese Weise nicht nur die Gelegenheit zu einem über nationale Grenzen verlaufenden Einblick in das Energierecht und in die damit verbundenen Rechts- und Fachgebiete, sondern sie können durch das Auslandsstudium den Erwerb von Sprachkenntnissen und darüber hinaus ihre späteren Berufsaussichten verbessern. Denn gerade der Bereich des Energierechts erweist sich als ein besonders innovatives Rechtsgebiet mit einer Vielzahl von Berufsmöglichkeiten für entsprechend ausgebildete Juristen und Ökonomen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Die Studenten, die am Erasmus-Programm teilnehmen möchten, sollen angesichts des Programmschwerpunktes grundsätzlich möglichst viele der Vorlesungen und begleitenden Veranstaltungen des Instituts für Berg- und Energierecht – insbesondere die Vorlesung „Berg- und Energierecht“ – vor ihrem Auslandsaufenthalt besuchen.

An der Gasthochschule hat der Programmteilnehmer mindestens eine energierechtliche und eine weitere öffentlich-rechtliche Vorlesung zu hören. Als energierechtliche Vorlesungen gelten dabei wegen des Querschnittcharakters des Energierechts alle Themenbereiche, aus denen sich das Energierecht traditionell zusammensetzt (z.B. Kartellrecht, Kommunalrecht, Gesellschaftsrecht, Europarecht). Darüber hinaus steht es dem Teilnehmer frei, weitere Vorlesungen aus anderen Bereichen des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts zu besuchen. Nach Absprache mit der Partneruniversität können Studierende der Wirtschaftswissenschaft auch an wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen (z.B. in Rom). Die Studierenden sollten dabei solche Veranstaltungen besuchen, die einen Bezug zur Energiewirtschaft besitzen (z.B. Seminare oder Veranstaltungen zu den ökonomischen Grundlagen von Netzwirtschaften oder des Emissionshandels).

Ab dem akademischen Jahr 2007/2008 müssen die Programmteilnehmer grundsätzlich ferner mindestens 30 ECTS-Kreditpunkte pro Semester (bzw. 60 Punkte pro Jahr) in dem Transcript of Records (siehe unten IV.) nachweisen. Das ECTS-System basiert auf der rein quantitativen Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen (vgl. zu den Einzelheiten Homepage des Akademischen Auslandsamtes). D.h., dass z.B. für eine Vorlesung eine bestimmte Punktezahl (i.d.R. etwa 5 bis 10 ECTS-Punkte) vergeben werden. Der Programmteilnehmer muss demnach in der Regel ca. 5 Veranstaltungen besuchen, um insgesamt mindestens 30 ECTS-Punkte pro Semester zu erhalten. Wie viele ECTS-Punkte Sie für welche Vorlesung erhalten, erfahren Sie im Übrigen direkt von der jeweiligen Gasthochschule und dort von dem zuständigen ERASMUS-Programmbeauftragten. Die Anforderung von 30 ECTS müssen Sie selbstredend nicht erfüllen, wenn Ihre Gastuniversität noch keine ECTS eingeführt hat. Auch ansonsten kann in begründeten Ausnahmefällen von dem Erfordernis, mindestens 30 ECTS-Punkte nachzuweisen, Abstand genommen werden.

Ansonsten gilt, dass grundsätzlich alle an der Ruhr-Universität vollimmatrikulierten Studierenden und immatrikulierte Doktoranden am Erasmus-Programm teilnehmen können. Sie müssen Staatsangehörige der EU oder eines anderen der an ERASMUS beteiligten Länder sein. Es genügt auch, wenn sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen.

Eine Teilnahme am Erasmus-Programm ist ab dem dritten Fachsemester und grundsätzlich nur ein Mal möglich. Als Doktorand kann ein zweites Mal teilgenommen werden. Der Kandidat muss sich mit anderen Worten zu dem Zeitpunkt, zu dem er ins Ausland geht, zumindest im dritten Semester befinden; bewerben kann er sich bereits während des zweiten Fachsemesters.

Um dem Unterricht an der Gastuniversität folgen zu können, sind gute Sprachkenntnisse unabkömmlich. Insofern ist Englisch stets erforderlich, aber regelmäßig zugleich auch ausreichend. So können beispielsweise in Prag die Veranstaltungen in englischer Sprache absolviert werden. Für einen Aufenthalt in Almería sind Grundkenntnisse in Spanisch und für einen Aufenthalt in Krakau in Polnisch erforderlich, da die Kurse dort vornehmlich in der jeweiligen Landessprache abgehalten werden. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder Hochschulzeugnisses (z.B. erfolgreiche Teilnahme an den Sprachkursen eines Gymnasiums, einer Volkshochschule oder Universität) oder durch den Erwerb des „DAAD-Sprachzeugnisses für deutsche Bewerber“ im Rahmen eines – keinesfalls komplizierten – Sprachtests. Durchgeführt werden diese Sprachtest an der Ruhr-Universität von der Fakultät für Philologie (nähere Auskünfte hierzu sind am Institut für Berg- und Energierecht sowie direkt an der Fakultät für Philologie erhältlich). Bewerber, die noch Spanisch oder Italienisch erlernen möchten, können entsprechende Nachweise selbstverständlich nachreichen; insofern genügt zunächst ein Nachweis Ihrer Englisch-Kenntnisse. Kandidaten, die sich ausschließlich für einen Aufenthalt an einer deutschsprachigen Gasthochschule (wie etwa an der Universität in Graz) bewerben, müssen natürlich keinen Sprachnachweis vorlegen.

Viele Gasthochschulen bieten im Übrigen vor Semesterbeginn oder auch studienbegleitend Sprachkurse für Austauschstudierende an, die oft gebührenfrei sind. Informieren Sie sich darüber direkt bei der jeweiligen Gasthochschule, am besten im Internet. Kurse werden aber auch an der Ruhr-Universität vom Zentrum für Fremdsprachen Ausbildung angeboten. Einblicke und Erfahrungsberichte finden Sie überdies auch im Blog des Zentrum für Internationales an der Juristischen Fakultät

Eine Abschlussprüfung an Ihrer Gastuniversität wird weder vom Akademischen Auslandsamt noch vom Institut für Berg- und Energierecht verlangt – unter Umständen erwarten aber die Gastuniversitäten, das Ablegen und Bestehen einer solchen Prüfung. Auch ist ein Leistungsnachweis durchaus sinnvoll in Anbetracht der Möglichkeit der Verlängerung des „Freischusses“ (vgl. § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 JAG NRW) sowie der Möglichkeit einer Anerkennung als Schein für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung – z.B. als Seminarschein oder Fremdsprachen-Schein (Auskünfte hierzu erfragen Sie bitte direkt bei den Justizprüfungsämtern). Schließlich sollte die Möglichkeit einer Abschlussprüfung, soweit sie an ihrer Gasthochschule angeboten wird, wahrgenommen werden, um dem eigenen Lebenslauf eine besondere Note zu geben.

Ihre Bewerbung

Ihre Bewerbung geben Sie bitte im Sekretariat des Instituts für Berg- und Energierecht ab. Der Bewerbungsschluss liegt meistens Mitte Februar eines jeden Jahres für Aufenthalte im darauf folgenden akademischen Jahr. Es sei jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch kurzfristige Anfragen nach Ablauf des Bewerbungsschlusses noch Aussicht auf Erfolg haben können, falls noch Plätze frei sind.

Ihrem persönlichen Bewerbungsschreiben fügen sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • tabellarischer Lebenslauf (einschl. Angaben zum Geburtstag sowie zur gegenwärtigen Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),

  • ein Passbild, sowie eine aktuelle Studienbescheinigung,

  • ein Motivationsschreiben, in dem Sie vorrangig darlegen, warum Sie sich insbesondere für internationale berg- und energierechtliche Fragestellungen interessieren,

  •  DAAD-Sprachzeugnis für deutsche Bewerber oder vergleichbare Nachweise der jeweils erforderlichen Sprachkenntnisse,

  • Kopie des Abiturzeugnisses (keine Beglaubigung erforderlich),

  • Kopien sämtlicher bisher im Studium erworbener Scheine,

  • die bereits von Ihnen unterzeichnete Studienprogrammvereinbarung,

Die Bewerbungsformulare (d.h. die Studienprogrammvereinbarung und der Antrag auf Bewilligung eines ERASMUS-Mobilitätsstipendiums) stehen zum Download zur Verfügung. Sie benötigen lediglich den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, um die Studienprogrammvereinbarung und den Stipendienantrag abrufen und ausdrucken zu können.

Nach Zusage seitens des Instituts sollte der Bewerber das Erasmus Mobilitätsstipendium unverzüglich beantragen.

Auswahlverfahren, Anmeldung bei der Gasthochschule im Ausland und Ablauf des Auslandsaufenthaltes

Bis Mitte Februar eines jeden Jahres wählen wir aus den Bewerbern die Studierenden aus, unterschreiben für diese den Antrag auf Bewilligung eines Mobilitätsstipendiums und leiten ihn an das Akademische Auslandsamt weiter. Dort wird letztverbindlich über die Bewilligung Ihrer Anträge entscheiden – im Regelfall erhalten aber die von den Programmbeauftragten ausgewählten Kandidaten den Studienplatz einschließlich des Stipendiums.

Mitte/Ende Februar werden Sie von uns über Ihre Auswahl informiert und erhalten überdies bereits jetzt die Anschrift des Erasmus-Beauftragten in ihrem Gastland, so dass sie sich zum Zwecke der eigenen Koordinierung ihres Aufenthalts mit ihm in Verbindung setzen können. Zeitgleich informieren wir die Gasthochschule über Ihre Auswahl und teilen dem Erasmus-Beauftragten in ihrem Gastland Ihre Anschrift mit.

Ihnen obliegt es nunmehr, sich eine Wohnung und die Anreise zu organisieren und sich über das Vorlesungsangebot Ihrer Gastuniversität zu erkundigen. Der Erasmus-Beauftragte und das Akademische Auslandsamt Ihrer Gasthochschule werden Ihnen dabei behilflich sein. Viele Gasthochschulen haben überdies spezielle Anmeldeformulare für Erasmus-Studierende, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (meist Mai/Juni) von den Studierenden selbst dort eingereicht werden müssen. Diese Formulare sind eventuell im Institut für Berg- und Energierecht erhältlich oder auf den Internetseiten der entsprechenden Hochschule zu finden. Im Internet finden Sie meist auch Informationen zu Sprach- und Einführungskursen der Gasthochschulen für Erasmus-Studierende. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise ferner persönlich beim Justizprüfungsamt nach den Voraussetzungen für die Anerkennung eines Auslandssemesters zur Verlängerung der „Freischusses“ gemäß § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 JAG NRW.

Bis zum Beginn des Auslandsaufenthalts absolvieren Sie Ihr Studium in Bochum. Dabei nehmen Sie an den energierechtlichen Vorlesungen des Instituts teil. Empfehlenswert ist „zur Auffrischung“ der eigenen Sprachkenntnisse die Teilnahme an einem der Sprachkurse, die beispielsweise an der Ruhr-Universität angeboten werden.

Die Abfahrt erfolgt – je nach Gastland – entweder Ende September oder Anfang Januar. Setzen Sie sich bitte nach der Ankunft mit den örtlichen Erasmus-Koordinatoren in Verbindung und erkundigen Sie sich nach Einführungskursen, einer gegebenenfalls erforderlichen melderechtlichen Anmeldung bei den zuständigen Behörden sowie einer unter Umständen erforderlichen Immatrikulation als Gaststudent an Ihrer Gast-Universität. Spätestens nach Ihrer Ankunft wählen Sie – gegebenenfalls mit Hilfe der örtlichen Erasmus-Koordinatoren – die Vorlesungen aus, die Sie hören möchten. Diese Kurse tragen Sie sodann in das sog. „Learning Agreement“ ein und lassen es von dem örtlichen Koordinator unterzeichnen. Dieses Formular ist bis spätestens 1 Monat nach Stipendienantritt an das Institut für Berg- und Energierecht zurückzuschicken. Das Formular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Learning Agreement für ERASMUS.

Sie besuchen an der Gastuniversität die ausgewählten Vorlesungen (mindestens eine Vorlesung aus dem Bereich des Energierechts und eine weitere öffentlich-rechtliche Vorlesung) und legen gegebenenfalls am Ende des Auslandssemesters Ihre Abschlussprüfung(en) ab. Den Besuch der Vorlesungen weisen Sie durch das sog. „Transcript of Records“ nach. Auch dieses Formular steht Ihnen hier zum download zur Verfügung: Transcript of Records für ERASMUS. Das „Transcript“ ist ebenfalls – wie das „Learning Agreement“ – von dem Erasmus-Koordinator Ihrer Gasthochschule zu unterzeichnen und sodann an das Institut für Berg- und Energierecht zu übersenden. Sowohl das Learning Agreement als auch das Transcript of Records werden hier zu Ihren Unterlagen genommen und für mind. 5 Jahre aufbewahrt.

Am Ende des Auslandssemesters lassen Sie sich von Ihrer Gasthochschule ferner den genauen Aufenthaltszeitraum mittels einer sog. Confirmation bestätigen. Die Confirmation ist direkt beim Akademischen Auslandsamt der Ruhr-Universität einzureichen.

Nach Ihrer Rückkehr
erstellen Sie schließlich für das Akademische Auslandsamt und das Institut für Berg- und Energierecht noch einen kurzen Bericht über den Auslandsaufenthalt.

Ihr Erasmus-Stipendium

Alle Erasmus-Studierenden erhalten ein so genanntes Mobilitätsstipendium. Es dient dazu, die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland möglichst auszugleichen. Es umfasst einen monatlichen Betrag von mindestens 50,- Euro und höchstens 200,- Euro. Das Stipendium wird nicht monatlich, sondern (ab 2007) direkt vor Beginn des Auslandssemesters in einer Rate überwiesen.

Die Höhe des Stipendiums bemisst sich nach der vor Beginn des Studienaufenthalts angegebenen voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Aus diesem Grunde ist am Ende des Studienaufenthalts dem Akademischen Auslandsamt eine sog. Confirmation über die exakte Aufenthaltsdauer (Anreise- und Abreisedatum) einzureichen. Eventuelle Unstimmigkeiten zwischen der ausgezahlten Summe und der tatsächlichen Aufenthaltsdauer werden dann korrigiert (Rück- bzw. Nachzahlungen). Wird dem Auslandsamt keine von der Gastuniversität unterzeichnete „Confirmation“ vorgelegt, ist das Stipendium komplett zurückzuzahlen.

Die konkrete Höhe des Stipendiums hängt im Übrigen von der jährlichen Höhe der EU-Gelder für die Studierendenmobilität und der Zahl der Austauschstudierenden im jeweiligen akademischen Jahr an der Ruhr-Universität ab. In den letzten Jahren lagen die monatlichen Stipendiensätze für Bochumer Erasmus-Studierende zwischen ca. 150,- Euro und 250,- Euro. Die verbindliche Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe sie ein Stipendium erhalten, trifft das Akademische Auslandsamt nach endgültiger Zuweisung der Mittel durch den DAAD (voraussichtlich im September eines jeden Jahres). Sie erhalten also direkt vom Akademischen Auslandsamt den Ablehnungs- bzw. Bewilligungsbescheid.

Ansonsten ist anzumerken, dass alle Studierenden den gleichen Betrag zugeteilt erhalten, d.h. bei der Festsetzung der monatlichen Rate wird nicht nach Bedürftigkeit oder nach Zielländern unterschieden. BAföG-Empfänger, die ihren Erasmus-Aufenthalt in Nicht-EU-Staaten verbringen, erhalten einen Festsatz von 50,- Euro pro Monat, da Sie über BAföG einen Auslandszuschuss bekommen. Alle anderen BAföG-Empfänger erhalten – seit diesem Jahr – den normalen Stipendiensatz!

Betreuung und Kontakt

Die Programmbeauftragten des jeweiligen Fachbereiches – also für den Bereich des Öffentlichen (Wirtschafts-)Rechts und insbesondere des Energierechts das Institut für Berg- und Energierecht – sind in erster Linie für die akademische Seite des Austausches zuständig. Von uns erhalten Sie daher alle Informationen über die Studienmöglichkeiten an den Partnerhochschulen. Um die organisatorische und finanzielle Seite des Austausches kümmern sich hingegen primär die Mitarbeitenden im Erasmus-Bereich des International Office. Vom International Office werden beispielsweise die Stipendien-Gelder bei der EU-Kommission beantragt und Ihnen Ihr Stipendium überwiesen.

Flyer

Den Informationsflyer finden sie hier.

Weitere Informationen zum Erasmus-Programm erhalten Sie auf den Internetseiten des International Office oder direkt am Institut für Berg- und Energierecht:

Benedict Walter
Gebäude GD E2/137
Tel.: 0234 / 25725