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Baukonstruktion

Die Vorlesung behandelt die Einführung in den Themenbereich der allgemeinen Baukonstruktionen.
Hierzu gehören:

  • Gebäudeentwurf im Kontext mit den grundlegenden statischen Systemen (Balken, Platten, Scheiben, Fachwerke, Schalen)
  • Möglichkeiten der Gründung
  • Entwicklung der wesentlichen Baukonstruktionen von Gebäuden: Geneigte Dächer, Flachdächer, Außen- und Kellerwände, Fenster, leichte Innenwände, Decken und Treppen
  • Räumliche Stabilität von Gebäuden in Wand- und Skelettbauweisen

Im Rahmen der Übung werden darauf aufbauend dann die zentralen konstruktiven Details unterschiedlicher Anschlüsse ausführlich erarbeitet und zeichnerisch dargestellt.

Lernziele/Kompetenzen: Die Studierenden

  • verstehen das grundsätzliche Funktionieren wesentlicher Gebäudestrukturen unter ingenieurmäßigem Gesichtspunkt und leiten daraus die korrekte Baukonstruktion ab.
  • ermitteln die elementaren statischen Gesetzmäßigkeiten und wenden sie in Verbindung mit den durch die Baustoffwahl vorgegebenen Erfordernissen (wie zuvor im Modul Bauphysik zum Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gelernt) an.
  • erlernen und begreifen die wesentlichen Konstruktionen des allgemeinen Hochbaus und deren normgerechte zeichnerische Darstellung.
Wann?

Bauingenieurwesen (BI): 2. Fachsemester

Vorlesung: im HIC in Präsenz
Dienstags, 10.15 Uhr bis 11.45 Uhr

Übung: im HIC in Präsenz
Dienstags, 14.15 Uhr bis 15.45 Uhr

Zugang über Moodlekurs (1. Woche ohne Zugangscode)

Leistungsnachweise im Semester

Bauingenieurwesen (BI): nicht erforderlich

Fachprüfung / Klausur

Bauingenieurwesen (BI): 2-stündige Klausur im Klausurzeitraum

Anmerkung: bzgl. der Prüfungsordnung bitte beim Prüfungsamt erkundigen

Prüfungsordnung von 2021:
Eine nicht bestandene Modulprüfung kann wiederholt werden. Maximal sind drei Prüfungsversuche zulässig. Im Falle des Nichtbestehens einer schriftlichen Wiederholungsklausur wird eine mündliche Ergänzungsprüfung in Form eines Prüfungsgespräches angeboten. Wird die mündliche Ergänzungsprüfung bestanden, so wird die Gesamtnote „ausreichend“ (4,0) für den entsprechenden Prüfungsversuch vergeben.

Grundsatzbeschluss der Prüfungsausschüsse BI, UTRM, CE vom April 2015:
Studierende sind zur mündlichen Ergänzungsprüfung zugelassen, wenn sie in der schriftlichen Prüfung mindestens 35% (hier 21 Punkte) der zum Bestehen der schriftlichen Prüfung erforderlichen Punktezahl (hier 60 Punkte) erreicht haben.

Weiterführende Literatur

Fouad: Lehrbuch der Hochbaukonstruktionen
Springer Verlag, 4. Auflage, 2013

Neuffert: Bauentwurfslehre
Springer Vieweg Verlag 43. Auflage, 2021

Frick, Knölle, Neumann: Baukonstruktionslehre
Teubner Verlag, Teil 1 (2015), Teil 2 (2019)

Schmitt: Hochbaukonstruktion
Springer Vieweg Verlag 2013