es gibt nur einen Weg: Eigene Konzepte vorzulegen, die besser sind, die Perspektiven schaffen und für die wir breite Mehrheiten gewinnen - bei der Politik, bei den Medien und bei den Bürgerinnen und Bürgern, für die der öffentliche Dienst da ist. Mit dem vom Gewerkschaftstag 2003 in Leipzig beschlossenen Reformmodell 21 hat der dbb die Weichen gestellt für eine verlässliche, unabhängige und leistungsstarke öffentliche Verwaltung, für ein modernes Berufsbeamtentum, für ein leistungsorientiertes Dienstrecht, für den Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrags, für ein modernes und konkurenzfähiges Tarifrecht, für einheitliche Regelungen in Bund und Ländern. Kurz: Für eine solide Zukunft und gute Perspektiven in einer schwierigen Zeit.
Es fehlt eine über den Tag hinausreichende Konzeption für den Personalbedarf, eine leistungsgerechte Bezahlstruktur und eine motivierende Führungskultur ebenso wie ein modernes Dienst- und Tarifrecht. Oberster Handlungsmaßstab ist nicht mehr die qualifizierte Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes; allein im Blickpunkt steht vielmehr die Frage nach kurzfristig wirksamen Haushaltsentlastungen.
Dabei greifen verschiedene Maßnahmen unheilvoll ineinander:
Die Verwaltungen werden ständig und zum Teil konzeptionslos mit immer neuen Aufgaben und Vorschriften konfrontiert;
Personal wird kontinuierlich und ohne Rücksicht auf die Aufgabenlage reduziert;
das verbleibende Personal wird mit verlängerten Arbeitszeiten und ständigen Kürzungen und Eingriffen, z. B. Nullrunden, Herabsetzung von Einkommen, zuletzt beim Weihnachtsgeld- und Urlaubsgeld, und von Versorgungsleistungen demotiviert;
das Verhältnis von Rechten und Pflichten ist nicht mehr ausgewogen;
notwendige Reformen werden nur halbherzig oder gar nicht umgesetzt, etwa die Einführung leistungsbezogener Bezahlungsinstrumente - oder zu Einsparungen missbraucht;
Eingriffe in die sozialen Sicherungssysteme geschehen weniger nach Sachgesichtspunkten als nach politischer Opportunität sowie oft ohne Systembezug;
Politik und Öffentlichkeit richten den Blick nur auf die gerade anstehenden Maßnahmen mit der Folge einer dramatischen Kumulation der finanziellen Eingriffe.
Laufbahnrecht modernisieren:
Das bestehende Laufbahnrecht mit den Einengungen des Laufbahngruppenprinzips wird reformiert. An seine Stelle tritt das Konzept der Einstiegslaufbahn. Dieses Konzept bringt die individuelle Leistung stärker zur Geltung, setzt das Ziel lebenslanger Qualifikationen und Fortbildung systemgerecht um und trägt damit gleichzeitig personalwirtschaftlichen Anforderungen mehr als bisher Rechnung.
Fortbildung ausbauen:
Die ständige Weiterentwicklung der Verwaltungsqualität erfordert eine Fortbildungsoffensive, die im Übrigen auch im neuen Laufbahnrecht angelegt ist. Dazu gehört ein Recht auf Fortbildung.
Führungskultur optimieren
Die Qualifizierung der Führungskräfte auf allen Ebenen gewinnt einen immer höheren Stellenwert. Die ständig steigenden Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nur zu bewältigen, wenn die Führungskräfte neben der notwendigen Fachkompetenz auch über die erforderlichen Methoden-, Sozial- und persönliche Kompetenz verfügen.
Entscheidungskompetenz stärken
Leistungsgerechte Besoldung praktizieren
Arbeitszeit flexibilisieren
Mobilität fördern
Versorgung sichern
Beteiligungsrechte stärken
Tarifautonomie erhalten
Flächentarifvertrag fortführen
Tarifrecht vereinfachen
Einkommen leistungsgerecht ausgestalten
Arbeitszeit flexibel gestalten
Qualifizierung ausbauen
Bestehende Rechte schützen
Soziale Entwicklungen einbeziehen
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