NACH OBEN

Allgemeine Hinweise & FAQs

Im Laufe des Studiums kommen immer mal wieder Fragen zum Ablauf oder organisatorischen Dingen auf. Viele der Antworten finden Sie in den Dokumenten auf der Seites des Historischen Instituts. Um die Suche zu verkürzen, haben wir hier die häufigsten Fragen gesammelt, beantwortet und entsprechend verlinkt.

Ja, alle Studiengänge des Historischen Instituts sind zulassungsfrei.

Sie schreiben eine BA Arbeit - in Geschichte ODER im Zweitfach.

Wenn die Arbeit in Geschichte geschrieben wird, muss sie epochal der (Teil-)Epoche von Modul VI oder VII entsprechen und darf nicht mit der (Teil-)Epoche in Modul VIII identisch sein.

Die Erst- oder Zweitbetreuung der BA-Arbeit darf nicht von derselben Person übernommen werden, die auch die mündliche Prüfung im Modul VIII durchführt.


© GPT@RUB

Weitere Themen (alphabetisch)


Zeitliche Regelung für die in den Lehrveranstaltungen zu erbringende Leistungen und Korrekturfristen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Dokument.

Die Fristen für BA-/MA-/M.Ed.-Arbeiten können Sie beim Prüfungsamt erfragen.

Siehe auch den Punkt „Fristen für den Wechsel in den Master“

Innerhalb des in eCampus hinterlegten Zeitfensters können Sie sich für Veranstaltungen bewerben und immer (so fern mehrere Optionen vorhanden sind) für drei Wünsche anmelden.

Bei der Zuteilung werden die Plätze automatisch vom System vergeben und, wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, zugelost.

Geben Sie also unbedingt immer drei Wünsche an – es kann sonst passieren, dass Sie gar keinen Platz erhalten.

Ausnahmen bilden die Vorlesungen – hier erhält jede/r seinen/ihren Erstwunsch!

Wann Sie Ihre Bewerbungen einreichen, ist unwichtig, solange es in diesem Zeitraum geschieht – also wer sich am ersten Tag anmeldet, hat dieselben Chancen wie jemand der sich am letzten Tag des Verfahrens anmeldet.

Mit der Anmeldung im entsprechenden Modul sind Sie automatisch für die darin enthaltenen Veranstaltungen angemeldet. Die Anmeldung in e-campus erfolgt i.d.R. über das Modul (nicht die Einzelveranstaltung).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Optionalbereichs.

Die regelmäßige und aktive Teilnahme ist verpflichtend für Veranstaltungen und Module, die verschiedene Kriterien erfüllen. (Dies gilt, u.a. für Kurse mit Diskussionscharakter, die Arbeit mit Quellen, Literatur, etc., praxisorientierte Übungen, Exkursionen und Praktika.)

Eine genaue Auflistung der konkreten Kriterien finden Sie hier.

Sollten Sie mehr als 33% der Lehrveranstaltung versäumen (egal ob entschuldigt oder nicht), besteht die Möglichkeit eines Nichtbestehens.

In Vorlesungen gibt es grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht. - Für die IPSe gelten gesonderte Regeln.

Der Ablauf des Anmeldeverfahrens stellt den Beginn des Abmeldeverfahrens dar. Sie haben dann mehrere Wochen Zeit sich selbstständig in eCampus abzumelden.

Nach dem Verstreichen dieser Frist ist eine Löschung aus der Teilnehmerliste nur noch, mit entsprechender Begründung, durch die dozierende Person (oder das entsprechende Sekretariat) möglich.

Der jeweilige Stichtag hierfür ist der letzte Tag des Semesters (189. Historicum vom 27. April 2016).

Bei nicht mehr Erscheinen ohne Abmeldung oder z.B. Nichtabgabe der Seminararbeit wird die Lehrveranstaltung (und ggf. MAP) mit "nicht bestanden" bewertet.

Alle Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Seite zum Programm. Die Ansprechpersonen im Historischen Institut finden Sie hier.

Sollten Sie sich unsicher sein, welche Leistung Sie erbringen müssen, können Sie dies in ihrem „Learning Agreement“ nachlesen.

Es gibt an der RUB, also auch im Fach Geschichte, KEIN Übergangssemester! Alle BA-Leistungen - in beiden Fächern und im Optionalbereich - müssen bis zum 31.3. bzw. 30.9. erbracht (= abgegeben) sein, damit das Studium im nächsten Semester fortgesetzt werden kann. Wenn Sie also z.B. in beiden Fächern und im Optionalbereich alle Leistungen erbracht haben und nur die Abgabe der BA-Arbeit fehlt, muss diese z.B. spätestens am 31.3. abgegeben werden, damit Sie ab dem 1.4. weiterstudieren können. Ansonsten ist dies erst im übernächsten Semester möglich. In der Zwischenzeit können keine anrechenbaren Leistungen für den Master (quasi „vorab“) erworben werden.

Sollten Sie keiner Lehrveranstaltung zugelost worden sein, kann dies daran liegen, dass Sie keine drei Wünsche angegeben haben (s.o.). (Dies kann vom Administrator im System nachvollzogen werden.)

Eine nachträgliche Anmeldung bzw. ein Kurswechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen, vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen vorgesehen. Wenden Sie sich dazu bitte an Dr. Jan Hildenhagen bzw. für den M.Ed. an Roxana Breitenbach. Sollten noch freie Plätze verfügbar sein, können Sie manuell aufgenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einer speziellen Veranstaltung. In jedem Fall werden wir Ihnen aber eine Teilnahme in der benötigten Epoche und dem benötigten Veranstaltungsformat ermöglichen.

Im Modulhandbuch finden Sie alle Lehrveranstaltungen und die zu erbringenden Leistungen. (Siehe: Richtilinien des Historischen Instituts)

Mit Ausnahme des IPS kann jedes Modul in einem Semester besucht und abgeschlossen werden. Es wird ausdrücklich empfohlen nach Möglichkeit die Veranstaltungen eines Moduls innerhalb eines Semesters abzuschließen. Bitte beachte Sie, dass alle Veranstaltungen innerhalb eines Moduls in maximal zwei aufeinanderfolgenden Semestern studiert werden müssen (eine Ausnahme ist das BA Modul IV, dort sind es drei aufeinanderfolgende Semester).

Sollten Sie sich unsicher sein in welcher Reihenfolge oder wie lange Sie die Module belegen dürfen, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Für die Anmeldungen zu den mündlichen Prüfungen im BA & MA verwenden Sie bitte immer das entsprechende Formular und reichen Sie dieses im Sekretariat der/des prüfenden Lehrenden ein.

Es gibt keine Anmelde- oder Prüfungsblöcke. Die Prüfung muss nur im Semester der Anmeldung abgelegt werden. Mündliche Prüfungen in Modul VIII BA sowie im Master sind MAPs (Modulabschlussprüfungen) und unterliegen den Vorgaben der Modulhandbücher („max. zwei aufeinanderfolgende Semester“).

Im Master sind die PrüferInnen vorgegeben (s. Richtilinien des Historischen Instituts: Modulhandbuch).

Im BA Modul VIII wird empfohlen – je nach Epoche – die Prüfung bei dem/der Dozierenden aus dem HS in Modul VII bzw. VI oder der ÜfF zu absolvieren. I.d.R. lassen Sie sich also nicht von dem/der Dozierenden der Vorlesung in Modul VIII prüfen.

Die Modulabschlussprüfungen im M.Ed. werden separat über das Prüfungsamt koordiniert. Alle Informationen zu dieser MAP, sowie der Eintragung der Abschlussnote, finden Sie auf der Seite des Master of Educations.

Eine Möglichkeit zur Nachbesserung der Arbeiten besteht nicht; gemäß GemPO2016 §13.1. haben die Studierenden bei Nichtbestehen aber die Möglichkeit, eine Arbeit mit einem modifizierten Thema als zweiten (und ggf. dritten) Prüfungsversuch anzufertigen. Sie können dabei wählen, ob sie diese MAP bei dem Dozenten/der Dozentin ablegen, welche(r) auch den ersten Prüfungsversuch betreut hat, oder ein neues Seminar/Modul im nächsten Semester besuchen. Eine MAP sollte in jedem Fall nur bei dem Dozenten/der Dozentin erfolgen, bei dem/der auch das Seminar besucht wurde.

(Historicumsbeschluss – 212. Sitzung vom 23.Januar 2019).

Siehe hier unbedingt auch Punkt „Nicht Bestanden“.

Zum erfolgreichen Abschluss einer Veranstaltung muss in der Regel eine Leistung erbracht werden. (Welche dies genau ist, entnehmen Sie dem entsprechenden Modulhandbuch.)

Wird ein Modulbestandteil nicht bestanden (z.B., weil das Referat nicht mehr mit ausreichend (4,0) benotet wurde oder aufgrund zu hoher Fehlzeiten) kann dieser ggf. im nächsten Semester wiederholt werden. Jedoch müssen die Veranstaltungen der Module i.d.R. jeweils in maximal 2 aufeinanderfolgenden Semestern abgeschlossen werden.

Sollte die Modulabschlussprüfung (Seminararbeit oder mdl. Prüfung) nicht mehr mit ausreichend (4,0) benotet werden, kann eine neue Seminararbeit / mdl. Prüfungstermin zwischen DozentIn und StudentIn vereinbart werden.
Eine MAP darf innerhalb eines Moduls maximal 2 Mal wiederholt werden.
Dabei ist es unerheblich, in welchem Seminar oder Semester die MAP abgelegt wurde.
Bedeutet: Wer 3 Mal innerhalb eines Moduls (z.B. in Modul V) eine Seminararbeit (= MAP) nicht besteht, kann nicht mehr weiter studieren.

Die Option des „Nachbesserns“ von Seminararbeiten gibt es nicht!

Weitere Informationen dazu finden Sie u.a. in der entsprechenden Prüfungsordnung im Paragraphen „Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß“.

Alle Informationen zur Anerkennung der Sprachnachweise am Historischen Institut und wie die geforderten Sprachkompetenzen nachgewiesen werden können, finden Sie hier.

Vermissen Sie weitere Themen oder Antworten? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.