- Gründe und Ursprünge aktueller Geschäftsüberlastung der Gerichte aus soziologischer Sicht, in: Gilles (Hrsg.), Effiziente Rechtsverfolgung, Deutsche Landesberichte zur VIII. Weltkonferenz für Prozeßrecht in Utrecht 1987, Heidelberg 1987, S. 33-63
- Gerichtsverwaltung und Court-Management in den USA: Vom Effizienzmanagement zum Qualitätsmanagement, Köln, Bundesanzeiger 1993
- Qualitätskontrolle in der Justiz – Eine neue Entwicklung in der Justizverwaltung der USA, Deutsche Richterzeitung 1993, S. 301-310
- Vom Gerichtsmanagement zur Selbstverwaltung der Justiz, Deutsche Richterzeitung 1998, S. 241-254
- Mit dem Werkzeugkasten des NSM in die Justiz, in: Hermann Hill/Hagen Hof (Hrsg.), Wirkungsforschung zum Recht II, Nomos, Baden-Baden 2000, S. 437 - 454
- Justiz als Wirtschaftsunternehmen. Budgetierung, Controlling und Professionalisierung der Justizverwaltung, Deutsche Richterzeitung 2000, S. 220 - 230
- Selbstverwaltung für die Dritte Gewalt?, Juristenzeitung 2002, S. 838 - 847
- Ökonomisierung der Justiz und richterliche Unabhängigkeit, in: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa (Hg.), Impulse für eine moderne und leistungsstarke Justiz, 2009, S. 103-118
- Reform der Justiz durch Reform der Justizverwaltung, in: Wolfgang Hoffmann-Riem, Offene Rechtswissenschaft, Tübingen, Mohr Siebeck 2010, S. 1279-1319
Desiderata
Der Geschäftsverteilungsplan als Managementinstrument
D
ie Präsidien der Gerichte versuchen, mit mehr oder weniger großem Erfolg, die Geschäftsverteilungspläne unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit zu arrangieren und auch im Verlaufe des Jahres immer wieder ungleichmäßige Belastungen auszugleichen. Ich kenne jedoch keine systematische Untersuchung darüber, wie die Geschäftsverteilung möglichst effektiv organisiert werden könnte. Jeder Vorschlag, die Geschäftsverteilung als Instrument des Gerichtsmanagements einzusetzen, wird sofort mit dem Hinweis auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG konfrontiert. Aber die Garantie des gesetzlichen Richters stammt aus dem 19. Jahrhundert, aus einer Zeit, in der man tatsächlich Eingriffe der Regierung in die Justiz befürchten musste. Nachdem die Justiz inzwischen nicht bloß rechtlich, sondern auch in der Realität ihre Unabhängigkeit von der Politik durchgesetzt hat, kann man durch eine zeitgemäße Auslegung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die "Bestimmtheit" des gesetzlichen Richters auf das immer noch notwendige Maß zurückschrauben, das nunmehr primär von dem Zweck bestimmt wird, justizinterne Manipulationen zu verhindern.
Prozesscluster
E
in Rechtsstreit kommt selten allein. In der Rechtswirklichkeit gibt es also Prozesscluster, d. h. eine Häufung von Prozessen zwischen den gleichen oder verschiedenen Parteien und vor demselben oder verschiedenen Gerichten, die durch bestimmte Lebenssachverhalte oder durch die Person der Beteiligten vermittelt werden. Die kurze Erläuterung zeigt, worum es geht.
Das Rechtssystem in Zahlen
I
n Deutschland sind über 200.000 Juristen tätig, drunter etwa 20.000 Richter. Es werden jährlich über 2 Mill. Zivilprozesse und über 1 Mill. sonstige Prozesse (ohne Strafverfahren) geführt. Es gibt Daten über die Zahl der Gerichte und der Gefängnisse, über die Höhe des Justizhaushalts oder die Zahl der Gesetze und der in JURIS veröffentlichten Dokumente. Um solche Daten einzuordnen, benötigt man einen Überblick über das Rechtssystem mit Vergleichszahlen und möglichst auch Zeitreihen.
Die vorgenannten Themen eignen sich auch als anspruchsvolle Dissertationsthemen. Ich nehme allerdings selbst keine Doktoranden mehr an, wäre aber bereit, bei der Betreuung zu helfen.