Grundsätzliche Regelungen zum Anmelde- und Prüfungsverfahren
1. Prüfungsordnung
Die prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen für alle Studiengänge des 2-Fächer-Modells werden durch die Gemeinsame Prüfungsordnung (GemPO) festgelegt. Die spezifischen Regelungen für jedes einzelne Studienfach sind in den sogenannten Fachspezifischen Bestimmungen fixiert. Das bedeutet, dass sich in einem 2-Fächer-Studiengang die Prüfungsadministration auf drei Bezugsdokumente stützt: Die Gemeinsame Prüfungsordnung und die beiden Fachspezifischen Bestimmungen.
Gemeinsame Prüfungsordnung von 2002/2004: http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab571.pdf
Gemeinsame Prüfungsordnung von 2012: http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab943.pdf
Gemeinsame Prüfungsordnungen von 2016:
- Bachelor: http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab1186.pdf
- Master (2-Fächer): http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab1187.pdf
- Master (1-Fach): http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab1188.pdf
2. Bachelor- bzw. Masterprüfung
Im 2-Fächer-Modell wird zwischen den studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungsnachweise) sowie den Prüfungsleistungen der Bachelor- bzw. Masterprüfung unterschieden. Die Administration der Leistungsnachweise erfolgt durch die jeweiligen Fachvertreter/innen, das sind i.d.R. die Lehrenden, die eine Lehrveranstaltung anbieten. Die Bachelor- bzw. Masterprüfung hingegen wird von einem Prüfungsamt und zwar dem sogenannten "federführenden" Prüfungsamt administriert.
3. Das zuständige Prüfungsamt
Es gibt für Sie nur ein zuständiges Prüfungsamt, das Ihre gesamte Bachelor-/Masterprüfung (ggf. Mündliche Fachprüfung und Bachelor-/Masterarbeit) administriert und Ihre Abschlussdokumente erstellt. Das für Sie zuständige „federführende“ Prüfungsamt ist das Prüfungsamt des Faches, in dem Sie beabsichtigen Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit zu schreiben.
4. Anmeldung und Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung
Für die Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung müssen Sie bestimmte Mindestvoraussetzungen an Studienleistungen und Kreditpunkten erfüllen. Die Nachweise für die erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte müssen Sie von der/dem jeweiligen Fachbeauftragten per Formblatt bestätigen lassen. Erst bei Vorliegen der unterzeichneten Formblätter im federführenden Prüfungsamt werden Sie zur Bachelor- bzw. Masterprüfung zugelassen.
Die erforderlichen Formblätter sowie weitere spezifische Informationen finden Sie auf der Internet-Seite Ihres
Prüfungsamtes.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum organisatorischen Ablauf der Bachelor- bzw. Masterprüfung finden Sie unter:
FAQ
5. Der Optionalbereich im Rahmen der Bachelorprüfung
Der Optionalbereich ist integraler Bestandteil des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs.
Für die Zulassung zur Bachelorprüfung müssen Sie im Optionalbereich ebenfalls bestimmte Mindestvoraussetzungen an Studienleistungen und Kreditpunkten erfüllen. Den Nachweis hierzu lassen Sie sich auf entsprechenden Formblättern durch den Optionalbereich bestätigen.
Weitere Informationen und Kontakt:
Optionalbereich
6. Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Gemäß der deutschen Verfassung dürfen Behinderte nicht benachteiligt werden. In den Gleichstellungsgesetzen ist daher folgerichtig im Einzelnen bestimmt, wie und wo eine Benachteiligung Behinderter vermieden werden muss. Gäbe es für behinderte und chronisch kranke Studierende keinen Nachteilsausgleich, wären sehr viele von ihnen chancenlos, hätten unverschuldet schlechtere Noten und würden vielfach ihr langjähriges Studium ohne Abschluss aussetzen müssen; letztendlich bliebe ihnen der Akademikerberuf versagt. Der bietet aber oft die einzige Chance für Behinderte, einen Beitrag zum Bruttosozialprodukt leisten zu können.
Im Folgenden finden Sie Beispiele, wie Nachteilsausgleiche von behinderten und chronisch kranken Studierenden zu beantragen bzw. zu behandeln sind.
Betroffene Studierende, Prüfungsämter und Dozent/innen sind oft gleichermaßen unerfahren und daher unschlüssig, wie sie mit dem oben genannten Grundsatz umgehen können. Daher finden Sie auf der Seite „Antrag auf Nachteilsausgleich“ eine formale Hilfe, wie Sie als Studierende Ihren Antrag stellen und Sie als Dozent/in oder Prüfungsamt darauf reagieren können.
Alle zentralen Informationen und Materalien finden Sie hier: http://www.akafoe.de/inklusion/behindertenberatung/nachteilsausgleich/
7. Anrechnung von Prüfungsleistungen / Gleichwertigkeitsprüfung
Sofern Sie von einer anderen Hochschule an die Ruhr-Universität Bochum wechseln wollen, müssen Sie für die Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Prüfungsleistungen oder für die Anerkennung eines bereits abgeschlossenen Studiums einen Antrag bei der
Koordinationsstelle des Gemeinsamen Prüfungsausschusses
stellen. Die dazugehörige Gleichwertigkeitsprüfung wird vom Fach selbst durchgeführt.
Bei Anrechnungen von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an die Fachbeauftragten.
HINWEIS:
Für alle weiteren Auskünfte zum Anmelde- und Prüfungsverfahren der Bachelor-/Masterprüfungen stehen die Prüfungsämter zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihr federführendes Prüfungsamt.