Open Access in HORIZON 2020
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, einen möglichst weltweiten, freien Zugang der von ihr geförderten Publikationen und der dazugehörigen Forschungsdaten sicherzustellen. Aus diesem Grund ist in HORIZON 2020 der freie Zugang zu Forschungspublikationen für alle Projekte verpflichtend. Die Guidelines on Open Access to Scientific Publications and Research Data in Horizon 2020
Guidelines on Open Access to Scientific Publications and Research Data in Horizon 2020
informieren über die Umsetzung.
Welche Open-Access-Wege stehen Ihnen zur Verfügung?
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Der goldene Weg: Sie veröffentlichen den Aufsatz in einer Open Access-Zeitschrift.
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Der grüne Weg: Sie archivieren den bereits in einer Zeitschrift veröffentlichten Aufsatz zusätzlich open access in einem Dokumentenrepositorium..
In beiden Fällen besteht die Verpflichtung, die Publikation in einem institutionellen oder fachlichen Repositorium verfügbar zu machen (s.
HORIZON2020 Model Grant Agreement,
29.2).
Zu welchem Zeitpunkt muss die Archivierung erfolgen?
Die Archivierung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung erfolgen, im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften gilt eine Frist von 12 Monaten.
Welche Fassungen Ihres Aufsatzes können Sie archivieren?
Archiviert werden kann:
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der publizierte Aufsatz (publisher version)
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die Endfassung des zur Veröffentlichung freigegebenen Manuskripts des Aufsatzes (postprint).
Wo können Sie Ihren Aufsatz archivieren?
Eine Archivierung ist im
Dokumentenrepositorium der RUB
möglich. Alternativ kann ein fachliches Repositorium oder das zentralisierte Repositorium Zenodo gewählt werden.
Folgendes Vorgehen empfehlen wir Ihnen:
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1. Sie reichen Ihren Artikel bei einer Zeitschrift Ihrer Wahl ein UND sichern sich über den Verlagsvertrag ab, dass Sie berechtigt sind, den Aufsatz sofort oder nach einer Sperrfrist (max. 6 bzw. 12 Monate, s.o.) über ein Repositorium zu archivieren. Dazu darf das ausschließliche Nutzungsrecht des Aufsatzes nicht beim Verlag liegen. Um eine Zeitschrift zu finden, besuchen Sie:
- a. SHERPA/RoMEO – eine Datenbank über Verlage und Zeitschriften und ihre Haltung zu Open Access,
- b. DOAJ – Directory of Open Access Journals – eine Liste von OA-Zeitschriften.
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Rechteeinräumung
2. Nachdem Ihr Artikel angenommen wurde, senden Sie den publizierten Aufsatz (sofern gestattet) oder die Endfassung des Manuskripts an das OA-Team (oa@rub.de), zusammen mit der unterzeichneten Rechteeinräumung. Sie übertragen der RUB dadurch ein einfaches (nicht-ausschließliches) Nutzungsrecht. Bitte teilen Sie uns Ihre Grant Agreement Nummer und ggf. das Ende der Sperrfrist mit.
Was bietet das Dokumentenrepositorium der RUB?
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Es setzt die OpenAire Guidelines 3.0 um. Dadurch ist sichergestellt, dass das Repositorium mit den Open-Access-Anforderungen der Europäischen Kommission übereinstimmt.
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Der Quellennachweis des Artikels ist über das Dokumentenrepositorium der RUB weltweit und zugleich auf den OpenAire/EU-Webseiten verfügbar. Der Volltext ist sofort oder nach einer Sperrfrist verfügbar.
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Lizenzverträge stehen zur Auswahl. Über diese können Sie als Autor / Autorin der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an Ihren Werken einräumen.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das OA-Team (0234/32-22053).
Links
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Open Access Webseite der Europäischen Kommission
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Guidelines to the Rules on Open Access to Scientific Publications and Open Access to Research Data in Horizon 2020
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Guidelines on Implementation of Open Access to Scientific Publications and Research Data in projects supported by the European Research Council under Horizon 2020