Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereich 3 finden Sie in unserem Informationsblatt und auf den Seiten der Leiterin des Schwerpunktbereichs, Frau Prof. Dr. Renate Schaub
Der Schwerpunktbereich 3 bietet die Möglichkeit, über den Erwerb der Schwerpunktbereichsprüfung hinaus einen Qualifikationsnachweis im Unternehmensrecht zu erwerben, mit dem Studierende des Schwerpunktbereichs über das Pflichtfachprogramm hinausgehende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet belegen können, um ihre späteren Bewerbungschancen bei Unternehmen und Wirtschaftsrechtskanzleien in diesem praxisrelevanten Bereich zu erhöhen.
Die Erteilung dieses Intensivkurszertifikats „Unternehmensrecht“ setzt voraus, dass neben zwei Vorlesungsabschlussklausuren und dem Examensseminar (Schwerpunktbereichsprüfung) drei weitere Klausuren (Zusatzklausuren) aus dem Vorlesungsprogramm erfolgreich absolviert werden.