Ab fünf Beschäftigten in der Dienststelle wird eine Interessenvertretung gewählt.
Das schreibt das Personalvertretungsgesetz vor. Personalratswahlen finden alle vier Jahre statt.
Mit ihrer Beteiligung an der Wahl nehmen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen. Sie wählen ihren Personalrat, der ihre Interessen gegenüber der Dienststelle vertritt. Und das geschieht in der Regel sehr erfolgreich: In Dienststellen mit Personalrat führen die Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitbestimmung zu einer größeren Arbeitszufriedenheit und bieten Schutz vor schlechten Arbeitsbedingungen.
Wissen, was läuft
Personalräte haben ihre Ohren nah an den Beschäftigten. Sie wissen um die Probleme ihrer Kolleginnen und Kollegen und tragen deren Kritik oder Forderungen an die Dienststellenleitung. Sie helfen bei individuellen Problemen von Beschäftigten und sorgen für Entgelt-Gerechtigkeit.