Nach den Personalvertretungsgesetzen haben Personalräte starke Rechte: Sie können in sozialen und personellen Angelegenheiten mitbestimmen und haben etwa in Sachen organisatorischen Änderungen von Dienststellen ein Mitwirkungsrecht. Daneben sind sie vor Personalanforderungen anzuhören. Dadurch sind sie frühzeitig informiert und können bei Problemen rechtzeitig Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung ergreifen.