Neuberufungs- und Wiederbesetzungskommissionen
Neubesetzungs- und Wiederbesetzungskommissionen werden vom Fakultätsrat eingesetzt um frei gewordene oder neu eingerichtete Stellen in der Lehre zu besetzen. In der Regel sind zwei Studierende Mitglieder in diesen Kommissionen, die auf Vorschlag des Fachschaftsrates vom Fakultätsrat gewählt werden.