Über die Deutsch-Französische Hochschule
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist eine völkerrechtliche Einrichtung, die gemeinsam von der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik gegründet worden ist. Diese weltweit einzigartige Organisation unterstützt ausgewählte Studiengänge, die ihren Absolventen einen Dougle Degree, d.h. jeweils einen deutschen und einen französischen Studienabschluss, erteilen. Sie hat insbesondere das Ziel die Mobilität von Studierenden und Forschenden zwischen diesen beiden Ländern zu fördern und auszubauen.
Die Deutsch-französische Hochschule fördert dabei nur ausgewählte und besonders exzellente deutsch-französische Studienprogramme, wie den Deutsch-französischen Bachelorstudiengang und den Deutsch-französischen Masterstudiengang im nationalen
und europäischen Wirtschaftsrecht. Beide Studiengänge stehen seit Aufnahme ihres Studienbetriebs durchgehend unter dem Dach der DFH.
Mehr über die DFH
Weitere Informationen finden Sie auf www.dfh-ufa.org
Vorteile eines DFH-Studiengangs
Studierende eines von der DFH geförderten deutsch-französischen Studiengangs profitieren in mehrfacher Hinsicht. Zunächst bietet das Label DFH die Gewähr für eine besonders exzellente Ausbildung. DFH-Studiengänge müssen nicht nur in Deutschland und Frankreich ein staatliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Zusätzlich werden sie von der DFH regelmäßig in einem aufwändigen und strengen Evaluationsverfahren überprüft. So wird garantiert, dass diese Studiengänge nicht nur den Absolventen einen Double Degree erteilen (jeweils einen deutschen und einen französischen Abschluss), sondern auch die Qualität der Lehre, die Studierbarkeit des Studiengangs und der binationale Charakter des Studiengangs in besonders hohem Maße gewährleistet sind. Außerdem legt die DFH großen Wert auf den Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen; Fähigkeiten, die auf dem heutigen Arbeitsmarkt immer mehr gefordert werden.
Besonders hervorzuheben ist die sog. Mobilitätsbeihilfe der DFH (zurzeit in Höhe von € 300,- pro Monat), die eine finanzielle Unterstützung der Studierenden für die Zeit ihrer Auslandsphase bietet. Zudem erhalten die Studierenden im Deutsch-französischen Bachelor- und Masterstudiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht noch die Förderung durch das Erasmusprogramm (zurzeit in Höhe von € 360,- pro Monat).
Darüber hinaus bietet die DFH zahlreiche Zusatzangebote an, die für Studierende eines DFH-Studiengangs entweder kostenlos sind oder finanziell gefördert werden können, wie z. B.:
- Onlinesprachkurse
- Exkursionen
- Sprachreisen
- Vorbereitungskurse für das Auslandsjahr
- Interkulturelles Bewerbertraining
- Dialog mit der Wirtschaft
- Organisation und Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
- und vieles mehr...