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Verschiedene Möglichkeiten

Allgemeine Informationen zu den Fachsprachenkursen

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW ein Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an (1) einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung, oder (2) einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs erforderlich.

(1) Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung der Juristischen Fakultät Die juristische Fakultät bietet Fremdsprachenkurse an. Bei regelmäßiger Teilnahme sowie Bestehen der Abschlussprüfung wird der Nachweis der Fremdsprachenkompetenz nach § 7 I Nr. 3 JAG ausgestellt. Die Juristische Fakultät bietet Fachsprachkurse mit jeweils einem besonderen fachlichen Fokus an. Aus dem Bezug zu einem bestimmten Rechtsgebiet ergibt sich in der Regel ein erhöhter sprachlicher Schwierigkeitsgrad. Diese Kurse werden zum einen von auswärtigen, oftmals ausländischen Dozent/innen veranstaltet und finden dann als Blockveranstaltung statt (mindestens 24 Einzelstunden). Zum anderen gibt es im Bereich des anglo-amerikanischen Rechts zahlreiche Kurse, die während des Semesters angeboten werden. Nähere Informationen zu diesen Kursen, insbesondere die jeweiligen Anmeldemodalitäten und den jeweiligen Anmeldezeitraum, finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt "Kursangebot" (allgemeine Beschreibung der Kurse) und "aktuelle Veranstaltungen" (Semesterangebot).

(2) Rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs des ZFA Das Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) ist eine zentrale Betriebseinheit der Ruhr-Universität Bochum und steht unter der Verantwortung des Rektorats. Das Angebot des ZFA beinhaltet sowohl allgemeinsprachliche als auch fachsprachliche Kurse. Nur Teilnehmer an den fachsprachlichen Kursen erhalten einen Schein nach § 7 I Nr. 3 JAG. Informationen zu den angebotenen Kursen finden Sie auf der Homepage des ZFA unter dem Menüpunkt "Fachsprachenkurse" und dort dem pdf- Dokument zu dem jeweiligen Semester. Alternativ können Sie auch unter dem Menüpunkt "Sprachkurse" direkt bei der Sprache, die Sie interessiert und in dem dortigen pdf- Dokument zum jeweiligen Semester unter der Rubrik "Fachsprachenkurse" schauen. Die Kurse des ZFA sind in der Regel als Einführungskurse in das jeweilige ausländische Rechtssystem konzipiert, und setzen einen Einstufungstest voraus. Für den Erwerb des Fremdsprachennachweises sind die regelmäßige Teilnahme an den Kursen sowie das Bestehen der jeweiligen Abschlussprüfung erforderlich. Anschließend muss der Schein im Dekanat mit einem § 7-Stempel versehen werden.

Weitere Möglichkeiten, die Fremdsprachenqualifikation zu erlangen

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die Fremdsprachenqualifikation zu erlangen, und zwar (1) ein rechtswissenschaftliches Studium oder Praktikum im Ausland, und (2) die Teilnahme am Philip C. Jessup International Law Moot Court.

(1) Rechtswissenschaftliches Studium und Praktika im fremdsprachigen Ausland Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind lediglich als Hinweis gedacht. Für die Anerkennung der Fremdsprachenkompetenz und Auskünfte hierzu ist das Landesjustizprüfungsamt zuständig. Sie können die Fremdsprachenqualifikation auch durch ein Studium der Rechtswissenschaften im fremdsprachigen Ausland, etwa im Rahmen des Sokrates/ Erasmus- Förderprogramms, oder durch Absolvierung eines sechswöchigen juristischen Praktikums im fremdsprachigen Ausland erwerben. Nähere Informationen zu Studienaufenthalten im Ausland im Rahmen des Erasmus-Förderprogramms finden Sie auf der Homepage von Prof. Schaub (der Erasmus-Beauftragten der Fakultät), den Seiten des Instituts für Berg- und Energierecht, sowie des Akademischen Auslandsamtes.

(2) International Law Moot Court Durch die Teilnahme am Philip C. Jessup International Law Moot Court, einem völkerrechtlichen Wettbewerb, können Sie ebenfalls Ihre Fremdsprachenqualifikation nachweisen. Ansprechpartner für die Teilnahme ist unser Lehrstuhl. Informationen zum Moot Court und den Teilnahmevoraussetzungen finden Sie auf der website des Lehrstuhls von Frau Prof. Puttler in der Rubrik Moot Court.

Kontakt 


  • Dr. Judit Beke-Martos
    GC 8/38
    0234 / 32 - 27681
    Judit.Beke-Martos@rub.de

Termine nur nach Vereinbarung, entweder per E-Mail oder per Telefon.