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Fahrradboxen

Neben den zahlreichen kostenlosen Fahrradabstellanlagen (überwiegend in Form von frei zugänglichen Anlehnbügeln vor fast jedem Gebäude) hat die Ruhr-Universität Bochum mehrere kostenpflichtige Fahrradboxen errichtet, die sich über den gesamten Campus sowie den Gesundheitscampus verteilen.

Ausstattung

Alle Fahrradboxen sind abschließbar, komplett überdacht, beleuchtet und aus Sicherheitsgründen von außen einsehbar.

Innerhalb der Fahrradboxen sind Spinde installiert, in denen zum Beispiel Helme, Schlösser, Taschen oder der Akku für das E-Bike aufbewahrt werden können. Die Spinde verfügen über ein Pfandschloss. Mit dem Einwurf einer 1-Euro-Münze kann die Tür verriegelt und der Schlüssel abgezogen werden.

Zudem befinden sich an allen Fahrradboxen Hinweisschilder, die jeweils Nummer und Standort der Fahrradbox anzeigen sowie einen QR-Code, der direkt zum Lageplan mit den aktuellen Baustellen, Sperrungen und Umleitungen führt.

Konditionen

Ein gesicherter Stellplatz in einer Fahrradbox kann gegen Zahlung eines Nutzungsbeitrags in Höhe von 18 Euro pro Semester/im Voraus (= 3 Euro pro Monat) beantragt werden. Die Nutzungsdauer beträgt mindestens ein Semester und kann daher immer nur zum Ende eines Semesters gekündigt werden.

Nutzung

Zum Öffnen und Schließen der Fahrradboxen wird ein Transponder benötigt. Angehörige der Ruhr-Universität, die bereits über einen Diensttransponder verfügen, können diesen mit Antragstellung umprogrammieren lassen. Angehörige der Ruhr-Universität, die über keinen Diensttransponder verfügen, können mit Antragstellung einen Transponder gegen ein einmaliges Entgelt in Höhe von 8 Euro käuflich erwerben.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Beschäftigte und Studierende der Ruhr-Universität. Die RUB-Angehörigkeit wird durch die Angabe der RUB-LoginID nachgewiesen. Pro RUB-LoginID wird jeweils nur ein Stellplatz vergeben.

fahrradbox

Fahrradbox Nr. 1: Info Mitte © RUB, Marquard

Standorte

Die Fahrradboxen finden Sie hier:

  • Fahrradbox Nr. 1: Info Mitte
  • Fahrradbox Nr. 2: G-Nordstraße/GB
  • Fahrradbox Nr. 3: G-Nordstraße/GAFO
  • Fahrradbox Nr. 4: G-Südstraße/GB
  • Fahrradbox Nr. 5: N-Nordstraße/HNB
  • Fahrradbox Nr. 6: N-Nordstraße/HNC
  • Fahrradbox Nr. 7: N-Südstraße/NC
  • Fahrradbox Nr. 8: Sportgebäude
  • Fahrradbox Nr. 9: I-Südstraße/IC
  • Fahrradbox Nr. 10: Oststraße/ZEMOS
  • Fahrradbox Nr. 11: M-Südstraße/MB
  • Fahrradbox Nr. 12: M-Südstraße/MA

Wie kann ich einen Stellplatz in einer Fahrradbox buchen?

 

  1. Laden Sie sich zunächst den Antrag auf Zuweisung und Nutzung einer Fahrradbox herunter. Bei dem Formular handelt es sich um eine ausfüllbare PDF-Datei.

  2. Füllen Sie das Formular bitte wie folgt aus:
    • Füllen Sie im Antrag (Seite 1) alle Felder zu den Punkten 1 bis 3 aus und unterschreiben Sie im Unterschriftenfeld bei Punkt 3
    • Füllen Sie in der Einzugsermächtigung (Seite 2) alle Felder bei Punkt 2 aus und unterschreiben Sie im Unterschriftenfeld bei Punkt 2. Der Punkt 3 wird im Nachgang von der Verwaltung ausgefüllt.
    • Lesen Sie sich die Nutzungsbedingungen (Seite 3) aufmerksam durch und unterschreiben Sie im Unterschriftenfeld.
    Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass das Formular
    • gut leserlich
    • korrekt
    • vollständig
    ausgefüllt ist, da der Antrag ansonsten nicht bearbeitet werden kann.

  3. Senden Sie das fertige Formular

Wie geht es weiter?

 

  1. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird dieser zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen und ein Stellplatz in der ausgewählten Fahrradbox verfügbar ist, werden Ihre Daten in der Vergabeliste erfasst. Daraufhin erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

  2. Ihr Antrag geht dann an die Schließtechnik zwecks Hinterlegung der entsprechenden Schließberechtigung. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Aktualisierung Ihres vorhandenen Diensttransponders beziehungsweise Abholung des neuen Transponders.

Bitte beachten Sie...

...dass der gesamte Bearbeitungsvorgang bis zu zwei Wochen ab Antragstellung in Anspruch nehmen kann.