Grundsätzliche Regelungen zum Anmelde- und Prüfungsverfahren
1. Prüfungsordnung
Die prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen für alle Studiengänge des 2-Fach-Modells werden durch die Gemeinsame Prüfungsordnung(GemPO) festgelegt. Die spezifischen Regelungen für jedes einzelne Studienfach sind in den sogenannten Fachspezifischen Bestimmungen fixiert. Das bedeutet, dass sich in einem 2-Fach-Studiengang die Prüfungsadministration auf drei Bezugsdokumente stützt: die Gemeinsame Prüfungsordnung und die beiden fachspezifischen Bestimmungen.
GemPO - Gemeinsame Prüfungsordnung für das Bachelor-/Masterstudium vom 7. Januar 2002
2. Bachelor- bzw. Masterprüfung
Im 2-Fach-Modell wird zwischen den studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungsnachweise) sowie den Prüfungsleistungen der Bachelor- bzw. Masterprüfung unterschieden. Die Administration der Leistungsnachweise erfolgt durch die jeweiligen Fachvertreter, das sind i.d.R. die Lehrenden, die eine Lehrveranstaltung anbieten. Die Bachelor- bzw. Masterprüfung hingegen wird von einem Prüfungsamt und zwar dem sogenannten federführenden Prüfungsamt administriert.
3. Das zuständige Prüfungsamt
Es gibt für Sie nur ein zuständiges Prüfungsamt, das Ihre gesamte Bachelor/Master-Prüfung (Mündliche Fachprüfung und Bachelor/Master-Arbeit) administriert und Ihre Abschlussdokumente erstellt. Das für Sie zuständige „federführende“ Prüfungsamt ist das Prüfungsamt des Faches, in dem Sie beabsichtigen Ihre Bachelor-bzw. Masterarbeit zu schreiben.
4. Anmeldung und Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung
Für die Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung müssen Sie bestimmte Mindestvoraussetzungen an Studienleistungen und Kreditpunkten erfüllen. Die Nachweise für die erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte müssen Sie vom jeweiligen Fachbeauftragten per Formblatt bestätigen lassen. Erst bei Vorliegen der unterzeichneten Formblätter im federführenden Prüfungsamt werden Sie zur Bachelor- bzw. Masterprüfung zugelassen.
Die erforderlichen Formblätter sowie weitere spezifische Informationen finden Sie auf der Internet-Seite Ihres
Prüfungsamtes.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum organisatorischen Ablauf der Bachelor- bzw. Masterprüfung finden Sie unter:
FAQ
5. Der Optionalbereich im Rahmen der Bachelor-Prüfung
Der Optionalbereich ist integraler Bestandteil des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs.
Für die Zulassung zur Bachelor-Prüfung müssen Sie im Optionalbereich ebenfalls bestimmte Mindestvoraussetzungen an Studienleistungen und Kreditpunkte erfüllen. Den Nachweis hierzu lassen Sie sich auf entsprechende Formblättern durch den Optionalbereich bestätigen.
Weitere Informationen und Kontakt:
Optionalbereich
6. Übertragung aller Studienleistungen ins VSPL-System
Die Administration der Bachelor-Prüfung des 2-Fach-Modells erfolgt seit der Anmeldephase Juli 2009 mit der Software-Komponente VSPL-HISPOS. Voraussetzung für eine Komplettabwicklung über das VSPL-System ist, dass alle Studien- und Leistungsdaten im VSPL-System vorliegen. Sofern Sie noch auf Papier bescheinigten Leistungs-und Teilnahmenachweise ('Scheine') haben sollten, sind Sie aufgefordert, diese so schnell wie möglich in das VSPL-System CampusOffice zu übertragen bzw. nachzuerfassen. Mehr dazu erfahren Sie unter Nacherfassung von Leistungsnachweisen in CampusOffice
7. Anrechnung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen / Gleichwertigkeitsprüfung
Sofern Sie von einer anderen Hochschule an die Ruhr-Universität Bochum wechseln wollen, müssen Sie für die Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studien- bzw. Prüfungsleistungen eine sog. Gleichwertigkeitsprüfung bei der Geschäftsstelle der Gemeinsamen Prüfungsausschusses beantragen.
HINWEIS:
Für alle weiteren Auskünfte zum Anmelde-und Prüfungsverfahren der Bachelor/Master-Prüfungen stehen die Prüfungsämter zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihr federführendes Prüfungsamt.