Projektbeschreibung
Das Forschungsvorhaben vergleicht
die theoretische Behandlung zwischenmenschlichen Sprachgebrauchs
in der naturrechtlichen Lehrtradition und in pragmatischen
Kommunikationstheorien. Ausgangspunkt und Hauptarbeitsbereich
liegen in der Beobachtung, daß es bereits im Naturrecht seit dem
17. Jahrhundert den Versuch gab, Sprache in sozialen
Verwendungszusammenhängen als Möglichkeit der Konflikthegung
und der Verständigung über Geltungsprobleme zu
beschreiben. Diese Tatsache, die auch in den Dramen des Barock
ihren Niederschlag findet, steht in einem Spannungsverhältnis
zum Anspruch moderner Kommunikationstheorien, diese
Sprachwirkungsbeziehung erstmals entdeckt und theoretisiert zu
haben. Die Fragestellung lautet daher: Handelt es sich beim
modernen Kommunikationsbegriff um die Wiederkehr einer
Konstruktion frühmodernen Rechtsdenkens in neu aufgeladenem
Design (Recycling)? Da die Möglichkeit sprachlicher
Interpersonalität in beiden Theorien maßgeblich am
Beispiel des Versprechens erörtert wird, konzentriert sich
das Projekt auf diese Gemeinsamkeit: Was eigentlich ist ein
Versprechen? Wie funktioniert es? Muß man Versprechen
halten? Was sagt es allgemein über die soziale Funktion der
Sprache aus? Die Untersuchung des reichhaltigen
naturrechtstheoretischen Schrifttums (von Grotius über
Pufendorf bis Thomasius) mitsamt seiner Auswirkung auf die
Dramenliteratur des 17. und 18. Jahrhunderts sowie der
einschlägigen Texte der pragmatischen Kommunikationstheorien
(Austin, Searle, Habermas, Apel) soll einen Beitrag zur
diskurshistorischen Situierung des Kommuni-kationsbegriffes
leisten.
Manfred Schneider (Hg): Die Ordnung des Versprechens. Naturrecht – Institution – Sprechakt. In Zusammenarbeit mit Peter Friedrich, Michael Niehaus u. Wim Peeters. München: Fink 2005 (Literatur und Recht: 2)