Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Unsere Antworten

•  Bis wann und wo muss ich mich bewerben?

Die Kurse für das jeweils neue akademische Jahr beginnen an den italienischen Universitäten im Oktober (meistens in der ersten oder zweiten Woche). Die ausgefüllten Bewerbungsformulare müssen bis Anfang Februar desselben Jahres bei den zuständigen FachkoordinatorInnen eingegangen sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Menüpunkt "Bewerbung".

•  Kann ich mich an mehreren Fakultäten/Instituten bewerben?
Ja, auch andere Institute der Fakultät für Philologie und andere Fakultäten haben Erasmus-Programme mit italienischen Hochschulen. Eine Liste finden Sie hier. Wenn Sie sich bei mehreren Stellen bewerben und mehrere Plätze angeboten bekommen, sollten Sie sich für einen Platz entscheiden und die anderen absagen, um diese für andere Studierende frei zu machen.

•  Kann ich mein zweites Fach im Ausland studieren?
Grundsätzlich gibt es an fitalienischen Hochschulen keine Zwei-Fach-Bachelor- bzw. -Masterstudiengänge. Sie werden vom Romanischen Seminar als StudentInnen der romanischen Philologie, Italienisch nach Italien geschickt, was es Ihnen ermöglicht, ohne die Zahlung von Studiengebühren romanistische und affine Veranstaltungen an Ihrer Gasthochschule zu besuchen. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass viele unserer Studierenden auch Veranstaltungen in ihrem zweiten Fach belegen können. Deshalb kann ein Kriterium bei der Auswahl der Universität in Italien sein, ob diese Universität Ihr zweites Fach anbietet.

•  Wieviel Geld bekomme ich vom Erasmusprogramm?

Die Höhe der Mobilitätszulage für Länder in der Ländergruppe 2 beträgt 2020/2021 ca. 390 Euro pro Monat.Der Bescheid über die Summe für das kommende akademische Jahr wird vom Akademischen Auslandsamt jeweils etwa im August versendet. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt (80% + 20%). Da Sie etwas früher vor dem Semesteranfang ankommen werden, wäre es vernünftig ca. 1500 € gespart zu haben, damit Sie z.B. die Kaution bezahlen können, Lebensmittel kaufen usw. bis die erste Zahlung überwiesen wird.

•  Wie lang sollte mein Auslandsaufenthalt sein?

So lang wie möglich (maximal 12 Monate). Je länger Sie ins Ausland gehen, desto mehr lernen Sie und nehmen Sie am Leben des Gastlandes teil. Im Rahmen des Erasmus-Programms muss Ihr Aufenthalt wenigstens drei Monate dauern.

•  Muss ich die für den Erasmusplatz vorgesehenen Monate ausnutzen?

Nein. Es werden bei der Verteilung der Plätze aber Bewerbungen bevorzugt, die die vorgegebene Dauer möglichst ausschöpfen.

•  Wie erstelle ich den Stundenplan / das Learning Agreemnet für mein(e) Auslandssemester?

Informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage Ihrer jeweiligen Gasthochschule über das Kursangebot. Wählen Sie die Kurse, die in Ihren persönlichen Studienverlaufsplan passen und dann nach Ihrer Rückkehr in Bochum auch anerkannt werden können. Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie das Learning Agreement ausfüllen, das Sie vor Ort jedoch noch verändern können. mehr> «Guidelines» zum Ausfüllen des Learning Agreements

•  Wann soll ich vor Ort sein?

Die Kurse an den italienischen Universitäten beginnen in der Regel Anfang Oktober. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihrer jeweiligen Gastuniversität. Auch für die Wohnungssuche sollten Sie einen Zeitraum von etwa 14 Tagen einplanen. Falls Sie in einem Wohnheim wohnen möchten, melden Sie dies bitte bei Ihrer Gasthochschule rechtzeitig an (am besten vor Mitte Mai für das nächste Wintersemester).
Generell empfiehlt sich die Anreise zwischen dem 1. und 15. September für das Wintersemester und im Februar für das Sommersemester.

•  Gibt es eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten, die pro Auslandssemester zu erreichen sind?

ja. Seit dem Studienjahr 2015/16 sind die Studierenden der RUB für den Erhalt des ERASMUS Studienstipendiums dazu verpflichtet Leistungen zu erbringen. Es müssen Kurse im Umfang von 15 bis 30 ECTS pro Semester auswählen und belegen, die im Learning Agreement eintragen werden.

•  Kann ich meinen Aufenthalt verlängern?

Bevor wir Ihnen sagen, dass eine Verlängerung generell möglich ist, möchten wir Sie dahingehend beraten, den Aufenthalt von vornherein so lang wie möglich anzulegen. Dennoch: Generell ist eine Verlängerung möglich. Sie benötigen hierzu allerdings zunächst die Erlaubnis Ihrer Gastuniversität vor Ort. Danach stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung bei Ihrem Programmbeauftragten der RUB. Darin sollten Sie kurz begründen, warum eine Verlängerung des Aufenthaltes für Ihr weiteres Studium sinnvoll ist (spezielle Kurse, Forschungsprojekte etc.). Zudem ist es wichtig, den International Office der RUB zu kontaktieren, um zu erfragen, ob noch genügend Gelder für die Bewilligung Ihres Antrages zur Verfügung stehen.

•  An wen wende ich mich, wenn ich mir nach meinem Auslandsaufenthalt die im Ausland erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen möchte?

Bitte laden Sie zunächst das Formular zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen herunter oder besorgen Sie es sich aus dem Geschäftszimmer des Romanischen Seminars. Mit diesem Formular, den Kopien Ihres Transcripts of Records und/oder Scheinen und Hausarbeiten gehen Sie bitte in die Sprechstunde der Erasmusbeauftragten der italienischen Philologie. Diese wird Ihren Antrag auf Anrechnung bearbeiten und kann Sie auch beraten, falls es zur Anrechnung einiger Kurse Unsicherheiten geben sollte.

 

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