Interne Meldestelle

Sie haben von einem Sachverhalt Kenntnis erhalten, bei dem Sie nicht sicher sind, ob alles rechtmäßig ist? Sie möchten das dem Justitiariat melden, wollen dabei aber nicht persönlich in Erscheinung treten? Die Ruhr-Universität Bochum gibt Ihnen mit dem Hinweisgebersystem Vispato die Möglichkeit, diese Sachverhalte anonym zu melden.

Das Hinweisgeberportal dient Ihnen als vertraulicher und völlig anonymer Kommunikationskanal, um Gesetzesverstöße zu melden. Jeder Hinweis wird ernst genommen und gründlich und gewissenhaft überprüft. Alle eingehenden Informationen werden verschlüsselt, so dass ihre Daten sicher sind und eine Identifizierung unmöglich ist. Anonym melden können Sie Sachverhalte, die in §2 Hinweisgeberschutzgesetz aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Themen:

  • Geldwäsche
  • Umweltschutz
  • Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen
  • Steuerrecht

Mehr Informationen zu den oben genannten und weiteren Themen sowie den Link zum Hinweisgeberportal gibt es auf der Seite des Justitiariats:

meldung an das Justitiariat

Wichtiger Hinweis

Bei Verstößen gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie oder bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise:

  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße

möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Ruhr-Universität über Beratungsangebote verfügt, an die Sie sich ebenfalls wenden können. Genaueres finden Sie in der Antidiskriminierungsrichtlinie.

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