Barrierefreiheit
Die Ruhr-Universität Bochum ist bemüht, ihre Website https://www.ruhr-uni-bochum.de Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Ruhr-Universität Bochum welche unter dem Einstiegslink https://www.ruhr-uni-bochum.de aufrufbar ist.
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.
Die Ruhr-Universität Bochum verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mehreren hundert Webseiten. Der überwiegende Anteil der Seiten wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Seite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.
Unsere Webseite wurde unabhängig durch Dritte von Academic Hero nach BITV sowie WCAG 2.1 geprüft. Den vollständigen Test zur Grundlage dieser Erklärung können Sie hier einsehen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03. Februar 2021 überprüft.
Die Ruhr-Universität Bochum arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Falls
wenden Sie sich bitte per Email an:
digital-barrierefrei@ruhr-uni-bochum.de
Das Dezernat Hochschulkommunikation ist in diesem Fall Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter.
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrag zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf